Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 25. Februar 2016

 

 

 

 

 

TOP 26

Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-067 (Dez. I, Amt 10) vom 10.02.2016,
2011-16/DS-I(A)0859
Änderungsantrag CDU vom 17.02.2016, 2011-16/DS-I(A)0859/1

Änderungsantrag Ausschussvorsitzende HFB vom 22.02.2016,

2011-16/DS-I(A)0859/2

 

 

Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0859/2, 2011-16/DS-I(A)0859

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit (Punkte 1 bis 3 sowie 5 bis 8)

 

und wählt per Akklamation bei einer Gegenstimme und keiner Enthaltung mehrheitlich (Punkt 4) wie folgt:

  1. Der in Anlage 1 (Version vom 22.02.2016, 2011-16/DS-I(A)0859/2) beigefügten „Antidiskriminierungsrichtlinie der Stadt Offenbach am Main“ wird zugestimmt.

 

  1. Den in Anlage 2 beigefügten Ausführungsbestimmungen zur Antidiskriminierungsrichtlinie wird im Entwurf zugestimmt. Vor dem endgültigen Inkrafttreten ist das Beteiligungsverfahren von Frauenbeauftragter, Personalvertretung und Schwerbehindertenvertretung gemäß HGlG und HPVG abzuwarten.

 

  1. Als Antidiskriminierungsbeauftragte/r wird gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2015 zunächst ein ehrenamtliches Magistratsmitglied vorgesehen.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung wählt bei einer Gegenstimme und keiner Enthaltung mehrheitlich Herrn Stadtrat Winfried Jungbluth zum ehrenamtlichen Antidiskriminierungsbeauftragten.

 

  1. Die / der Antidiskriminierungsbeauftragte fungiert als Antidiskriminierungsstelle der Stadt Offenbach am Main. Sie / er ist zuständig für Hinweise und Beschwerden der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Beschäftigten der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe und berichtet direkt dem Oberbürgermeister / der Oberbürgermeisterin.

 

  1. Die / der Antidiskriminierungsbeauftragte erhält – sofern es sich nicht um ein Magistratsmitglied handelt – gem. § 5 der o. g. Richtlinie eine Aufwandsentschädigung i.H. v. 300,-- € / Monat. Die Bereitstellung der erforderlichen Mittel erfolgt im Wege des Nachtrags über ein noch einzurichtendes Produktkonto beim Personalamt. Eine entsprechende Änderung der „Satzung über die Entschädigung von Gemeindevertretern und ehrenamtlich Tätigen“ ist vorzubereiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

  1. Als zur Verfügung gestellte Räumlichkeit dient das Büro des ehrenamtlichen Magistratsmitglieds mit der vorhandenen bzw. zu ergänzenden Standardausstattung. Die Gestellung von Verbrauchsmaterialien im üblichen Umfang erfolgt über das Hauptamt.

 

  1. Über die Gestellung einer Honorarkraft und der dafür benötigten Mittel wird nach einer einjährigen Erprobungsphase vom Magistrat ein Beschluss herbeigeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist keine weitere personelle Unterstützung vorgesehen.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2011-16/DS-I(A)0859/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die Version der Antidiskriminierungsrichtlinie der Stadt Offenbach am Main vom 22.02.2016 ersetzt Anlage 1 der 2011-16/DS-I(A)0859.

 

2011-16/DS-I(A)0859/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

  1. Ziff. 3 erhält folgenden Wortlaut: „Die Aufgabe einer/s Antidiskriminierungsbeauftragten/er wird gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2015  durch ein ehrenamtliches Magistratsmitglied wahrgenommen.“

 

  1. Ziff. 6. wird gestrichen.

 

  1. § 5 –Antidiskriminierungsbeauftragte/r- der als Anlage 1 beigefügten Antidiskriminierungsrichtlinie der Stadt Offenbach am Main erhält folgenden Wortlaut:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main benennt eine/n ehrenamtlich tätigen/n Antidiskriminierungsbeauftragte/n. Die Aufgabe wird von einem ehrenamtlichen Magistratsmitglied wahrgenommen. Die Amtszeit entspricht der eines ehrenamtlichen Magistratsmitgliedes.“

2011-16/DS-I(A)0859 (neu) Punkte 1-3 und 5-8

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

  1. Der in Anlage 1 (Version vom 22.02.2016, 2011-16/DS-I(A)0859/2) beigefügten „Antidiskriminierungsrichtlinie der Stadt Offenbach am Main“ wird zugestimmt.

 

  1. Den in Anlage 2 beigefügten Ausführungsbestimmungen zur Antidiskriminierungsrichtlinie wird im Entwurf zugestimmt. Vor dem endgültigen Inkrafttreten ist das Beteiligungsverfahren von Frauenbeauftragter, Personalvertretung und Schwerbehindertenvertretung gemäß HGlG und HPVG abzuwarten.

 

  1. Als Antidiskriminierungsbeauftragte/r wird gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2015 zunächst ein ehrenamtliches Magistratsmitglied vorgesehen.

 

  1. Die / der Antidiskriminierungsbeauftragte fungiert als Antidiskriminierungsstelle der Stadt Offenbach am Main. Sie / er ist zuständig für Hinweise und Beschwerden der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Beschäftigten der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe und berichtet direkt dem Oberbürgermeister / der Oberbürgermeisterin.

 

  1. Die / der Antidiskriminierungsbeauftragte erhält – sofern es sich nicht um ein Magistratsmitglied handelt – gem. § 5 der o. g. Richtlinie eine Aufwandsentschädigung i.H. v. 300,-- € / Monat. Die Bereitstellung der erforderlichen Mittel erfolgt im Wege des Nachtrags über ein noch einzurichtendes Produktkonto beim Personalamt. Eine entsprechende Änderung der „Satzung über die Entschädigung von Gemeindevertretern und ehrenamtlich Tätigen“ ist vorzubereiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

  1. Als zur Verfügung gestellte Räumlichkeit dient das Büro des ehrenamtlichen Magistratsmitglieds mit der vorhandenen bzw. zu ergänzenden Standardausstattung. Die Gestellung von Verbrauchsmaterialien im üblichen Umfang erfolgt über das Hauptamt.

 

  1. Über die Gestellung einer Honorarkraft und der dafür benötigten Mittel wird nach einer einjährigen Erprobungsphase vom Magistrat ein Beschluss herbeigeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist keine weitere personelle Unterstützung vorgesehen.

 

2011-16/DS-I(A)0859 (neu) Punkt 4

 

Frau Stadtverordnetenvorsteherin Nöller stellt fest, dass es sich hier um eine Wahl gemäß § 55 (5) HGO handelt. Da niemand widerspricht kann per Akklamation gewählt werden. Auf Antrag von Herrn Stv. Münd (Republikaner) stellt sich Herr Stadtrat Winfried Jungbluth zunächst vor.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wählt bei einer Gegenstimme und keiner Enthaltung mehrheitlich Herrn Stadtrat Winfried Jungbluth zum ehrenamtlichen Antidiskriminierungsbeauftragten.

 

Herr Stadtrat Jungbluth nimmt die Wahl an.

 

2011-16/DS-I(A)0859 (alt)

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

  1. Der in Anlage 1 beigefügten „Antidiskriminierungsrichtlinie der Stadt Offenbach am Main“ wird zugestimmt.

 

  1. Den in Anlage 2 beigefügten Ausführungsbestimmungen zur Antidiskriminierungsrichtlinie wird im Entwurf zugestimmt. Vor dem endgültigen Inkraftreten ist das Beteiligungsverfahren von Frauenbeauftragter, Personalvertretung und Schwerbehindertenvertretung gemäß HGlG und HPVG abzuwarten.

 

  1. Als Antidiskriminierungsbeauftragte/r wird gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2015 zunächst ein ehrenamtliches Magistratsmitglied vorgesehen.

 

  1. Es wird vorgeschlagen, Herrn Stadtrat Winfried Jungbluth zum ehrenamtlichen Antidiskriminierungsbeauftragten zu benennen.

 

  1. Die / der Antidiskriminierungsbeauftragte fungiert als Antidiskriminierungsstelle der Stadt Offenbach am Main. Sie / er ist zuständig für Hinweise und Beschwerden der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Beschäftigten der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe und berichtet direkt dem Oberbürgermeister / der Oberbürgermeisterin.

 

  1. Die / der Antidiskriminierungsbeauftragte erhält – sofern es sich nicht um ein Magistratsmitglied handelt – gem. § 5 der o. g. Richtlinie eine Aufwandsentschädigung i.H. v. 300,-- € / Monat. Die Bereitstellung der erforderlichen Mittel erfolgt im Wege des Nachtrags über ein noch einzurichtendes Produktkonto beim Personalamt. Eine entsprechende Änderung der „Satzung über die Entschädigung von Gemeindevertretern und ehrenamtlich Tätigen“ ist vorzubereiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

  1. Als zur Verfügung gestellte Räumlichkeit dient das Büro des ehrenamtlichen Magistratsmitglieds mit der vorhandenen bzw. zu ergänzenden Standardausstattung. Die Gestellung von Verbrauchsmaterialien im üblichen Umfang erfolgt über das Hauptamt.

 

  1. Über die Gestellung einer Honorarkraft und der dafür benötigten Mittel wird nach einer einjährigen Erprobungsphase vom Magistrat ein Beschluss herbeigeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist keine weitere personelle Unterstützung vorgesehen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung