Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 25. Februar 2016
TOP 30
Änderung der Richtlinien über die Werbung und Wahlsichtwerbung der Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen
Antrag Republikaner vom 10.02.2016, 2011-16/DS-I(A)0863
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die Richtlinien über die Werbung und Wahlsichtwerbung der Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen vom 12.11.2008 werden in Punkt 3, letzter Satz wie folgt geändert:
Die Anzahl der Werbeträger (Dreieckständer bzw. Flexiplex-Plakate in Sandwich-Form) je Partei, politischer Vereinigung oder Wählergruppe wird für das gesamte Stadtgebiet auf maximal 80 begrenzt.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung