Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 25. Februar 2016

 

 

 

 

 

TOP 30

Änderung der Richtlinien über die Werbung und Wahlsichtwerbung der Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen
Antrag Republikaner vom 10.02.2016, 2011-16/DS-I(A)0863

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Die Richtlinien über die Werbung und Wahlsichtwerbung der Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen vom 12.11.2008 werden in Punkt 3, letzter Satz wie folgt geändert:

 

Die Anzahl der Werbeträger (Dreieckständer bzw. Flexiplex-Plakate in Sandwich-Form) je Partei, politischer Vereinigung oder Wählergruppe wird für das gesamte Stadtgebiet auf maximal 80 begrenzt.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die Vorsteherin der Stv.-Versammlung