Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 12. Mai 2016

 

TOP 3

Bildung von Ausschüssen
Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 27.04.2016,
2016-21/DS-I(A)0008

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.    Für die Wahlperiode 2016 bis 2021 werden gemäß § 62 Abs. 1 HGO folgende Ausschüsse gebildet:

 

a)    Haupt-, Finanz- und Ausschuss für Beteiligungen

 

b)    Ausschuss für Umwelt, Planen, Bauen

 

c)    Ausschuss für Soziales und Integration

 

d)    Ausschuss für Kultur, Schule, Sport und Städtepartnerschaften

 

2.    Die Ausschüsse bestehen aus 13 Mitgliedern, die nach dem Benennungsverfahren gemäß § 62 Abs. 2 HGO besetzt werden.

 

3.    Der Haupt-, Finanz- und Ausschuss für Beteiligungen wird für die gesamte Wahlperiode als Wahlvorbereitungsausschuss und als Akteneinsichtsausschuss eingesetzt.

 

Herr Stv.-Vorsteher Färber gibt die Sitzverteilung nach erfolgter Beschlussfassung wie folgt bekannt:

 

CDU                           je 4 Sitze

SPD                           je 4 Sitze

B´90/Die Grünen     je 2 Sitze

FDP                           je 1 Sitz

DIE LINKE.               je 1 Sitz

AfD                             je 1 Sitz

 

Auf die Fraktionen der FW und FNO entfallen keine Ausschusssitze. Sie sind berechtigt, je einen Vertreter gem. § 62 Abs. 4 HGO zu entsenden.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung