Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 12. Mai 2016

 

 

 

 

 

TOP 11

Änderung der Hauptsatzung
Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 27.04.2016, 2016-21/DS-I(A)0009
Änderungsantrag Herr Stv. Münd (REP) vom 06.05.2016, 2016-21/DS-I(A)0009/1

Änderungsantrag Die Linke. vom 11.05.2016, 2016-21/DS-I(A)0009/2

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0009

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit der erforderlichen Stimmenmehrheit wie folgt:

1.    § 1 Abs. (1) der Hauptsatzung der Stadt Offenbach am Main erhält folgenden Wortlaut:

 

„Der Magistrat besteht aus dem/der Oberbürgermeister/in, dem/der Bürgermeister/in, zwei weiteren hauptamtlichen Beigeordneten und acht ehrenamtlichen Beigeordneten.“

 

2.    Diese Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

Vor Eintritt in die Abstimmung macht Herr Stadtverordnetenvorsteher Färber auf das erforderliche Quorum der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter für diese Änderung der Hauptsatzung aufmerksam.

 

2016-21/DS-I(A)0009/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

1.     § 1 Abs. (1) der Hauptsatzung der Stadt Offenbach am Main erhält folgenden Wortlaut:

 

Der Magistrat besteht aus dem/der Oberbürgermeister/in, dem/der Bürgermeister/in, einem weiteren hauptamtlichen Beigeordneten und vier ehrenamtlichen Beigeordneten.“

 

2.     Diese Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

2016-21/DS-I(A)0009/2

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

1.         § 1 Abs. (1) der Hauptsatzung der Stadt Offenbach am Main erhält folgenden Wortlaut:

 

„Der Magistrat besteht aus dem/der Oberbürgermeister/in, dem/der Bürgermeister/in, einem weiteren hauptamtlichen Beigeordneten und acht ehrenamtlichen Beigeordneten.“

 

2.         Diese Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

2016-21/DS-I(A)0009

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit der erforderlichen Stimmenmehrheit wie folgt:

  1. § 1 Abs. (1) der Hauptsatzung der Stadt Offenbach am Main erhält folgenden Wortlaut:

 

„Der Magistrat besteht aus dem/der Oberbürgermeister/in, dem/der Bürgermeister/in, zwei weiteren hauptamtlichen Beigeordneten und acht ehrenamtlichen Beigeordneten.“

 

  1. Diese Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung