Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 12. Mai 2016

 

 

 

 

 

TOP 12

Hessische Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt (HEGISS )
Quartierspark Mathildenviertel– Neuanlage Park mit Spielfläche
hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-122 (Dez. I, Amt 60) vom 27.04.2016,
2016-21/DS-I(A)0010

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.       Der Neuanlage der öffentlichen Grünfläche “Quartierspark Mathildenviertel“ als Park mit Spielfläche im Innenhof der privaten Wohnanlage Karree 17, auf der Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Büro HKK, Voltastr. 31, 60486 Frankfurt, erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit Gesamtkosten einschließlich Planungskosten von 570.000,00 € Brutto wird, vorbehaltlich der Resteübertragung durch die Kämmerei, zugestimmt.

 

2.       Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt:

 

Produktkonto 09010600.0951000060 „Umsetzung

HEGISS“, PN 3009, Investitionsnummer

0901060900601203                                                                 450.000,00 €

Verwahrgeldkonto 09010600.4860001360

„Quartierspark Mathildenviertel“                                            120.000,00 €

Gesamt                                                                                       570.000,00 €

 

3.       Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus dem Förderprogramm „HEGISS – Hessische Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt“, aus Einnahmen der Kofinanzierung des Investors, sowie aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes und ist wie folgt vorgesehen:

Zuwendung HEGISS (ca. 90% von 450.000,00 €)

Produktkonto 09010600.3601003960                                  405.000,00 €

Verwahrgeldkonto 09010600.4860001360                          120.000,00 €

Kreditmarktmittel:                                                                       45.000,00 €

Gesamt:                                                                                     570.000,00 €

 

Die Einnahmen bei dem Produktkonto 09010600.3601003960 sind noch nicht im Haushaltsplan veranschlagt.

 

4.       Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 30.983,53 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Der Finanzierung der Unterhaltungskosten (Pflegeleistung ESO), die Bestandteil der o.g. geprüften Folgekosten sind, wird zugestimmt. Diese erhöhen sich durch die Maßnahmen ab Frühjahr 2017 um 20.656,03 €/p.a., dieser Betrag ist in dem o.g. Betrag enthalten. Die entsprechenden Mittel sind bei dem Produktkonto 13010100.6165001520 „Grünpflege Unterhaltung, neue Maßnahmen“ zusätzlich bereitzustellen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung