Auszug aus der Niederschrift über die Sondersitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 08. Juni 2016

 

 

 

 

 

TOP 3

Abberufung eines Hauptamtlichen Beigeordneten
Antrag CDU, B`90/Die Grünen, FDP und FW vom 20.05.2016, DS-I(A)0016

 

Beschlusslage und Verfahren:

 

Die Fraktionen CDU, B`90/Die Grünen, FDP und FW haben am 20.05.2016 folgenden Antrag gestellt:

 

„Abberufung eines Hauptamtlichen Beigeordneten

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Hauptamtliche Beigeordnete Dr. Felix Schwenke wird gemäß § 76 Abs. 2 HGO vorzeitig abberufen.“

 

Da die antragstellenden Fraktionen über eine Mehrheit von 37 Stimmen verfügen und damit das nach § 76 HGO erforderliche Quorum erreicht ist, wurde der Antrag auf die Tagesordnung der heutigen Sondersitzung der Stadtverordneten-versammlung aufgenommen.

 

Vor Aufruf des Tagesordnungspunktes verlässt Herr Stadtrat Dr. Schwenke den Sitzungssaal, die Lautsprecher sind ausgeschaltet.

 

Der Antrag wird gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 HGO erstmalig beraten.

Es sprechen folgende Stadtverordnete:

 

Herr Stv. Freier (CDU),

Herr Stv. Andreas Schneider (SPD),

Herr Stv. Stirböck (FDP),

Frau Stv. Richter (B‘90/Die Grünen),

Frau Stv. Habermann (SPD),

Herr Stv. Merrettig (AfD) und

Frau Stv. Thüne-Dunleavy (AfD).

 

Herr Stv. Andreas Schneider (SPD) beantragt im Namen seiner Fraktion namentliche Abstimmung.

 

Zur Abstimmung wird Herr Stadtrat Dr. Schwenke in den Sitzungssaal gebeten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt zum ersten Mal mit 37:30:2 Stimmen wie folgt:

 

Der Hauptamtliche Beigeordnete Dr. Felix Schwenke wird gemäß § 76 Abs. 2 HGO vorzeitig abberufen.

 

Die namentliche Abstimmungsliste ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Hinweis: Gem. § 76 HGO ist über die Abberufung zweimal zu beraten und abzustimmen. Die zweite Beratung darf frühestens vier Wochen nach der ersten erfolgen. Der Beigeordnete scheidet mit dem Ablauf des Tages, an dem die Abberufung zum zweiten Mal beschlossen wird, aus seinem Amt. Die zweite Beratung und Beschlussfassung ist für den 7.7.2016 vorgesehen.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung