Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 29. September 2016
TOP 42
Rathaus Offenbach, Umnutzung ehemaliges Bürgerbüro
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-278 (Dez. I, Amt 60) vom 14.09.2016,
2016-21/DS-I(A)0083
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. In Folge des durch * Dezernat I / Hauptamt (10) zur Beschlussvorlage vorgelegten Grundsatzbeschlusses „Zukünftige Nutzung des ehemaligen Bürgerbüros im Rathaus“ wird der Umnutzung des ehemaligen Bürgerbüros im Rathaus für Zwecke des Jugendamtes und des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach auf Grundlage der von den Architekten Adolf Gerber Baumanagement Gesellschaft mbH, Landwehrstraße 55, 64293 Darmstadt, sowie den Ingenieurbüros Hofmann und Wehner GmbH, Saalburgstraße 61, 60385 Frankfurt, und CSZ GmbH, Marienburgstraße 27, 64297 Darmstadt, in Zusammenarbeit mit dem Büro Projektsteuerung und Baumanagement Appenrodt, Steubenstraße 32, 65189 Wiesbaden, erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 1.100.000,00 € einschl. Planungskosten, zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Produktkonto 01010800.6161000260 "Gebäudesanierung, -unterhaltung und -reparatur“,
PN V 5045 wie folgt bereitgestellt:
Haushaltsmittel 2015: 1.000.000,00 €
(davon Rückstellungen in Höhe von 1.000.000,00 €)
Haushaltsmittel 2016: 100.000,00 €
Gesamt: 1.100.000,00 €
* redaktionell geändert
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung