Richtlinie für die Auszeichnung „ Familienfreundliches Unternehmen in Offenbach. Ein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern“

 

 

Präambel

Die Stadt Offenbach am Main engagiert sich seit vielen Jahren in unterschiedlichen Projekten und Arbeitskontexten für mehr Chancengleichheit in den Betrieben und Verwaltungen bzw. unterstützt die Familienfreundlichkeit von Unternehmen. Mit dem Beitritt zur „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ hat sich die Stadt zur Intensivierung ihrer Bemühungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Pflege für beide Geschlechter und zur Kooperation mit institutionellen und zivilgesellschaftlichen Akteuren verpflichtet.

 

§ 1                          

Gute betriebliche Praxis in Form von Initiativen und Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Pflege wird von der Stadt Offenbach ausgezeichnet, um dieses Arbeitgeber-Engagement  bekannt zu machen und zur Nachahmung anzuregen.

 

§ 2

Die Auszeichnung kann verliehen werden an Unternehmen und Verwaltungen mit Sitz in Offenbach am Main, im folgenden Unternehmen genannt, die sich mit ihrer Arbeit im Sinne des § 1 besonders herausheben. Es können mehrere Unternehmen ausgezeichnet werden. Die Unternehmen können sich auf die Ausschreibung hin selbst bewerben bzw. können von Dritten vorgeschlagen werden.

§ 3

Die Verleihung der Auszeichnung in Form einer Urkunde findet im Zweijahres-Rhythmus, erstmals 2017 statt.

 

§ 4

Die Verleihung der Auszeichnung erfolgt durch den Magistrat der Stadt Offenbach am Main nach Entscheidung der zuständigen Vergabejury. Die Jury setzt sich zusammen aus:

·         fünf gewählten Mitgliedern des Beirats zur „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“

·         dem für Gleichstellung und Frauenförderung zuständigen hauptamtlichen Magistratsmitglied (Vorsitz)

·         der Leiterin des Frauenbüros

 

§ 5

Die Jury ist in ihrer Entscheidung unabhängig. Sie entscheidet mit Stimmenmehrheit der

anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des bzw. der Vorsitzenden.

§ 6

Der Rechtsweg ist für alle Anordnungen, Entscheidungen und Beschlüsse ausgeschlossen, welche im

Zusammenhang mit der Auszeichnung und zu ihrer Vorbereitung getroffen worden sind. Der Ausschluss gilt sowohl für alle Mitglieder der Vergabejury sowie für mögliche Empfänger/-innen. Die Stadt Offenbach kann die Vergabe der Auszeichnung jederzeit einstellen.

§ 7

Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.