Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 17. November 2016
TOP 9
Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen im Offenbacher Stadtgebiet als
Verkehrsversuch zur Senkung von Lärmemissionen und Einführung von
Tempo-30-Zonen vor KITAS, Grundschulen und Altenheimen
Antrag SPD vom 14.10.2016, 2016-21/DS-I(A)0087
Änderungsantrag CDU, B`90/DIE GRÜNEN, FDP und FW vom 10.11.2016, 2016-21/DS-I(A)0087/1
Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0087/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt:
1. Im Anschluss an die Erstellung des neuen Verkehrsmanagementplanes für das Stadtgebiet Offenbach zu prüfen, auf welchen Hauptverkehrsstraßen im Sinne einer nächtlichen Lärmreduzierung und daher zunächst von 22:00h bis 06:00h eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 getestet werden soll. Hierbei sind die Anwohnerdichte und die Schwere der entsprechenden Belastung zu berücksichtigen. Ziel ist es, den Lärm nicht nur durch eine Verringerung der Geschwindigkeit reduzieren, sondern gleichzeitig durch eine Verstetigung des Verkehrs, beispielsweise durch eine entsprechende Anpassung der Ampelschaltungen. Die Prüfergebnisse sind vor der Testphase der Verkehrskommission vorzustellen.
2. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind mit dem Luftreinhalteplan und dem Lärmaktionsplan abzugleichen, da diese die zentralen Pläne für eine Verbesserung der Lebensqualität in Offenbach und deren Umsetzung zugleich eine Pflichtaufgabe sind. Hierüber ist im Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen zu berichten.
3. Auf Basis der Prüfergebnisse und dem Abgleich mit dem Luftreinhalte- und Lärmaktionsplan sind auf ausgesuchten Straßenabschnitten Testphasen (Verkehrsversuche) zu beantragen, durchzuführen und zu dokumentieren. Bei positivem Abschluss der Testphase ist auf Basis der erlangten Ergebnisse ein Stadtverordnetenbeschluss zur Einführung von nächtlichen Lärmminderungsmaßnahmen auf Hauptverkehrsstraßen herbeizuführen.
4. Hiervon unabhängig ist zu prüfen und dem Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen zu berichten, welche Maßnahmen (z.B. Tempo 30-Abschnitte, Bedarfsampeln, Zebrastreifen, verkehrsberuhigte Zonen, Spielstraßen) vor allen Schulen, Kindertagesstätten, Altenwohnanlagen sowie stark frequentierten öffentlichen Gebäuden jeweils sinnvoll sind einzurichten, um eine erhöhte Verkehrssicherheit besonders für Kinder, Senioren und mobilitätseingeschränkte Personen zu erreichen. Für die jeweiligen Maßnahmen sind die abgeschätzten Kosten zu benennen. Es ist zudem eine Priorisierung der Dringlichkeit auf Grundlage einer darzustellenden Gefährdungsstufe, vorzulegen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0087/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt:
1. Im Anschluss an die Erstellung des neuen Verkehrsmanagementplanes für das Stadtgebiet Offenbach zu prüfen, auf welchen Hauptverkehrsstraßen im Sinne einer nächtlichen Lärmreduzierung und daher zunächst von 22:00h bis 06:00h eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 getestet werden soll. Hierbei sind die Anwohnerdichte und die Schwere der entsprechenden Belastung zu berücksichtigen. Ziel ist es, den Lärm nicht nur durch eine Verringerung der Geschwindigkeit reduzieren, sondern gleichzeitig durch eine Verstetigung des Verkehrs, beispielsweise durch eine entsprechende Anpassung der Ampelschaltungen. Die Prüfergebnisse sind vor der Testphase der Verkehrskommission vorzustellen.
2. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind mit dem Luftreinhalteplan und dem Lärmaktionsplan abzugleichen, da diese die zentralen Pläne für eine Verbesserung der Lebensqualität in Offenbach und deren Umsetzung zugleich eine Pflichtaufgabe sind. Hierüber ist im Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen zu berichten.
3. Auf Basis der Prüfergebnisse und dem Abgleich mit dem Luftreinhalte- und Lärmaktionsplan sind auf ausgesuchten Straßenabschnitten Testphasen (Verkehrsversuche) zu beantragen, durchzuführen und zu dokumentieren. Bei positivem Abschluss der Testphase ist auf Basis der erlangten Ergebnisse ein Stadtverordnetenbeschluss zur Einführung von nächtlichen Lärmminderungsmaßnahmen auf Hauptverkehrsstraßen herbeizuführen.
4. Hiervon unabhängig ist zu prüfen und dem Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen zu berichten, welche Maßnahmen (z.B. Tempo 30-Abschnitte, Bedarfsampeln, Zebrastreifen, verkehrsberuhigte Zonen, Spielstraßen) vor allen Schulen, Kindertagesstätten, Altenwohnanlagen sowie stark frequentierten öffentlichen Gebäuden jeweils sinnvoll sind einzurichten, um eine erhöhte Verkehrssicherheit besonders für Kinder, Senioren und mobilitätseingeschränkte Personen zu erreichen. Für die jeweiligen Maßnahmen sind die abgeschätzten Kosten zu benennen. Es ist zudem eine Priorisierung der Dringlichkeit auf Grundlage einer darzustellenden Gefährdungsstufe, vorzulegen.
2016-21/DS-I(A)0087
Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0087/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende 2016-21/DS-I(A)0087:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt,
1. zu prüfen und zu berichten, auf welchen Hauptverkehrsstraßen im Offenbacher Stadtgebiet in der Nacht (von 22-6 Uhr) Tempo-30-Zonen als Verkehrsversuch
eingeführt werden können und
2. auf Grundlage der Prüfung einen Stadtverordnetenbeschluss zur Einführung von Tempo-30-Zonen als Verkehrsversuch herbeizuführen.
3. vor allen KITAS, Grundschulen und Altenheimen im Offenbacher Stadtgebiet
- soweit noch nicht geschehen – Tempo-30-Zonen einzurichten.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung