Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0116/1Ausgegeben am 07.12.2016

Eing. Dat. 07.12.2016

 

 

 

 

 

Kauf zweier Traglufthallen für das Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken des Waldschwimmbades – Schulschwimmen für alle Kinder

Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP, FW vom 07.12.2016

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten

 

1.    wie sich die Wirtschaftlichkeit einer/zwei neuen/r Traglufthallen im Unterhalt (Auf/Abbau, Energiekosten, Bewirtschaftung und Personalkosten) im Vergleich darstellt. Dabei sollen die Varianten

 

-       Austausch bisheriger Halle

 

-       Neuanschaffung einer zweiten Halle

 

-       eine gemeinsame große Halle

 

geprüft werden.

 

2.    wie sich die Anschaffung –je nach Alternative- im Investitionshaushalt abbilden lässt, sowie, Deckungsvorschläge hierfür zu unterbreiten.

 

3.    Zeitgleich mit dem Bericht ist eine verbindliche Stellungnahme des EOSC zu den Punkten unter 1 aus Sicht des Vereins vorzulegen.

 

4.    Für jede Alternative ist eine vom Revisionsamt geprüfte Kostenberechnung vorzulegen.

 

5.    Zur Finanzierung der Maßnahme wird der Magistrat beauftragt, eine Landesförderung aus den Sportförderprogrammen „Sportland Hessen“ oder „Vereinseigener Sportstättenbau“ zu beantragen beziehungsweise dem EOSC eine Beantragung zu empfehlen.

 

 

Begründung:

 

Die antragstellenden Fraktionen begrüßen grundsätzlich den Ausbau von Möglichkeiten für das Schulschwimmen in Offenbach.

Der Ursprungsantrag ist jedoch nicht zielführend und berücksichtigt die tatsächlichen Gegebenheiten und Anforderungen nicht.

 

Zunächst sind neben den Anschaffungskosten die Kosten des Unterhalts unter Betrachtung verschiedener Alternativen aufzuzeigen. So würden die Anschaffung und der Betrieb zweier getrennter Hallen mit Sicherheit dazu führen, dass die Anzahl des Aufsichtspersonals erheblich erhöht oder sogar verdoppelt werden müsste. Denn bei einer solchen Trennung des Schwimmbetriebes bestünde zweifellos kein Sichtkontakt mehr zwischen den Becken . Ebenso ist zu bedenken, dass die Heizkosten durch die Trennung erheblich ansteigen würden. Ein weiterer, neuer Zugang von den Umkleidekabinen wäre zu errichten und zu heizen.

 

Gleichfalls enthält der Ursprungsantrag keinerlei Vorschläge, wie die im gegebenen Falle zu tätigenden Investitionen gedeckt werden sollen.

 

Zu diesen Gesichtspunkten, insbesondere zu den Kosten der erweiterten Schwimmmöglichkeiten ist gleichfalls eine Stellungnahme des Betreibers einzuholen, da dieser sich letztendlich für den Unterhalt verantwortlich zeichnet. Das mit E-mail vom 30.11.2016 an die Stadtverordneten versandte Schriftstück des EOSC ist nicht ausreichend. Neben einer allgemeinen Beschreibung des Clubs und der aktuellen Situation vor Ort enthält dieses lediglich eine „Kostenkalkulation des Vereins“ und kein Angebot.

 

Schließlich widerspricht die im Ursprungsantrag geforderte freihändige Vergabe den „Richtlinien der Stadt Offenbach am Main über die Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen […]“ vom 17.02.2010, in Kraft getreten am 01.03.2010.Danach sind bei dem geschätzten Investitionsvolumen von € 320.000,-- eine Öffentliche Ausschreibung und  eine anschließende Submission durchzuführen, das Revisionamt zunächst zu unterrichten und um Stellungnahme zu bitten. Erst dann kann das Fachamt weiter tätig werden und die Vergabe durch den Magistrat vorbereiten.