Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 08. Dezember 2016
TOP 15
Renaturierung der südlichen Bieber
hier: Ergänzender Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-380 (Dez. I, Amt 33) vom 23.11.2016,
2016-21/DS-I(A)0122
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Die südliche Bieber zwischen der Wikingerstraße und der Gemarkungsgrenze Heusenstamm wird renaturiert. Der dazu bereits ergangene Beschluss
DS I (A) 451/04 v. 03.02.2005 wird nun in Umsetzung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) weiterverfolgt.
2. In Anlehnung an das Merkblatt DWA-M 610 und das Handbuch „Grundlagen für die Auswahl der kosteneffizientesten Maßnahmenkombinationen zur Aufnahme in das Maßnahmenprogramm nach Artikel 11 der Wasserrahmenrichtlinie“ ist mit geschätzten Renaturierungskosten in Höhe von 1.000.000,00 EUR auszugehen.
3. Die erforderlichen Mittel werden – wie in der Finanzplanung bereits vorgesehen - bei dem Produktkonto 14010100.8428520033 „Umweltdienstleistungen, Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen “ in der Maßnahme 1401010900331202 „Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie“ wie folgt bereitgestellt:
Haushaltsmittel 2016 und später: 1.000.000,00 EUR
Die Maßnahme wird vom Land Hessen gefördert. Mit einem Fördersatz von mindestens 80 % ist zu rechnen.
4. Über die in Planungsverfahren vorgesehenen Anhörungstatbestände hinaus wird sichergestellt, dass eine umfangreiche Beteiligung der Bevölkerung zu den Maßnahmen erfolgt.
5. Vor dem Antrag auf Plangenehmigung ist ein Projektbeschluss vorzulegen, der die Art der Maßnahmen und deren Finanzierung detailliert darlegt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung