Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0181Ausgegeben am 13.03.2017
Eing. Dat. 13.03.2017
Konzept Freiwilliger Polizeidienst
Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 13.03.2017
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Südosthessen, dem Ausländerbeirat und dem Quartiersmanagement ein Konzept für einen Freiwilliger Polizeidienst vorzubereiten und der Stadtverordnetenversammlung als Beschlussvorschlag vorzulegen. Bei der Konzeption ist ein besonderes Augenmerk auf das Selbstverständnis des Freiwilligen Polizeidienstes sowie die persönlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Freiwilligen Polizeidienst zu legen.
Ab der Einführung ist alle 2 Jahre eine Evaluation vorzulegen und Haupt-, Finanz- und Ausschuss für Beteiligungen vorzustellen. Eine interkommunale Zusammenarbeit mit den Gemeinden im Landkreis Offenbach, in denen der Freiwillige Polizeidienst ebenfalls umgesetzt wird, ist anzustreben.
Begründung:
Mit der Konzeption eines Freiwilligen Polizeidienstes in Offenbach sehen die Antragsteller ein Element für mehr Sauberkeit und das Sicherheitsgefühl für alle Bürgerinnen und Bürger in der Stadt. Nach der Vorstellung der Antragsteller kann das Selbstverständnis eines Freiwilligen Polizeidienstes in einer Stadt wie Offenbach selbstverständlich nicht das eines „Hilfssheriffs“ sein. Für die Antragsteller handelt es sich um interkulturelle Lotsen, die ihren Teil zu einer lebenswerten Stadt für alle beitragen. Bislang sind Menschen mit Migrationshintergrund bei der Polizei noch stark unterrepräsentiert. Daher soll insbesondere auch bei Ihnen die Mitarbeit beim Freiwilligen Polizeidienst beworben werden, beispielsweise mit Hilfe des Ausländerbeirats. Diese können durch ihre Sprachkompetenz eine andere Ansprache gewährleisten und ein Partner für die Sicherheit in der Stadt werden.
Die Personalauswahl erfolgt in enger Abstimmung mit der Stadt durch die Polizei - dadurch wird gesichert, dass die Hilfspolizisten sorgfältig ausgesucht werden. Darüber hinaus ist festzulegen in welchem Umfang Hilfspolizisten regelmäßige Schulungen im Bereich des interkulturellen Zusammenlebens und der Gewaltprävention besuchen werden (gem. § 6 HFPG).
Die Antragsteller wollen den freiwilligen Polizeidienst als einen zusätzlichen Baustein innerhalb der Sicherheitsarchitektur der Stadt.
Vor allem in der City, den Wohnanlagen rund um diese sowie auf innerstädtischen Parkanlagen sollen sie nach Vorstellung der Koalition Präsenz zeigen. Hierdurch wird die Polizei von einfachen Aufgaben entlastet.