Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0182Ausgegeben am 14.03.2017
Eing. Dat. 14.03.2017
Taxis in der Fußgängerzone
Antrag SPD vom 14.03.2017
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt,
1. Taxen, die eine Konzession für die Stadt Offenbach am Main besitzen, die Genehmigung zu erteilen, zwecks Personentransport in die Fußgängerzone an- und wieder abfahren zu können. Durchfahrten durch die Fußgängerzone bleiben verboten.
2. für die Stadt Offenbach 10 zusätzliche Konzessionen für Taxen zu erteilen, die über eine Hubfunktion verfügen und so Rollstühle transportieren können.
3. den rechtmäßigen Aufenthalt von Fahrzeugen in der Fußgängerzone stärker kontrollieren zu lassen.
Begründung:
Derzeit ist jegliche Einfahrt von Taxis in die Offenbacher Fußgängerzone verboten. (Entgegen vielfacher Meinung gibt es auch keine Ausnahmegenehmigungen für Arzt- oder Apothekerbesuche). Diese Praxis ist jedoch nicht realitätsnah, wenn eine Stadt möchte, dass Menschen in der Fußgängerzone wohnen, der Einzelhandel auch von geheingeschränkten Menschen besucht wird und sich auch Ärztehäuser in ihr ansiedeln.
Die antragsstellende Fraktion möchte die Fußgängerzone weiter beleben und es allen Taxen, die eine Konzession für Offenbach besitzen, erlauben, zwecks Personentransport in die Fußgängerzone an- und abzufahren.
Die Genehmigung nur für bestimmte Personengruppen zu erteilen, etwa ab einem bestimmten Alter oder mit einem bestimmten Grad der Beeinträchtigung hält sie nicht für sinnvoll, da sie diskriminierend und nur schwer oder kostenintensiv nachprüfbar wäre.
Es ist sinnvoll, nur das „An- und Abfahren“ zu erlauben. Dies bedeutet, dass keine Durchfahrten der Taxis durch die Fußgängerzone gestattet werden. Es ist jeweils der kürzeste Weg von einem „regulären“ Fahrweg in die Fußgängerzone zu wählen.
Ein Fallbeispiel: Eine Familie mit zwei Kindern wohnt in der Herrnstraße 14 und möchte mit dem Taxi zum Flughafen gebracht werden, von dem aus sie in den Urlaub fahren wollen. Sie haben drei Koffer, einen Kinderwagen und natürlich die Kinder dabei. Bisher war es für sie sehr umständlich und schwer, zu einem Taxi zu gelangen.
Mit einer Genehmigung für die An- und Abfahrt in die Fußgängerzone führe das Taxi bis zur Geleitsstraße/Ecke Herrnstraße auf dem „regulären“ Weg, dann in die Fußgängerzone hinein und danach wieder zurück in die Geleitsstraße und von da weiter zum Flughafen. Nicht gestattet wäre es, zur Anfahrt durch die gesamte Frankfurter Straße zu fahren. Es müsste immer der kürzeste Weg gewählt werden.
Eine Anfragestatistik der Taxizentrale Fledermaus hat ergeben, dass aufgrund bisheriger Erfahrungswerte damit zu rechnen ist, dass ein bis zwei Taxis pro Stunde in die Fußgängerzone an-bzw. abfahren würden.
Gleichzeitig mit dieser Maßnahme sollte generell der rechtmäßige Aufenthalt von Autos in der Fußgängerzone verstärkt überprüft werden.