Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0182/1Ausgegeben am 23.03.2017
Eing. Dat. 23.03.2017
Taxis in der Fußgängerzone
Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 23.03.2017
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt,
1. Regelungen für die Ausgabe von Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Offenbacher Fußgängerzonen mit Kraftfahrzeugen zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben. Ziel ist dabei die Erhöhung der Aufenthaltsqualität in den Fußgängerzonen durch Reduzierung des Fahrzeugverkehrs auf das notwendige Minimum.
2. Verstöße gegen die geltenden Einfahr- und Haltverbote in den Fußgängerzonen verstärkt zu überprüfen und zu ahnden.
3. zu prüfen und zu berichten, ob und ggf. in welcher Zahl weitere Genehmigungen für den Verkehr mit Taxen gemäß § 47 PBefG zu erteilen sind und ob diese an die Auflage gebunden werden können, Fahrzeuge einzusetzen, die für die Behindertenbeförderung und Sitzendkrankenfahrten in besonderer Weise geeignet sind.
Begründung:
Die antragstellenden Fraktionen vorfolgen das Ziel, die Aufenthaltsqualität in den Fußgängerzonen dadurch zu erhöhen, dass die Anzahl der dort verkehrenden Kraftfahrzeuge auf das notwendige Minimum beschränkt wird. Hierfür bedarf es klarer, durch den Magistrat zu beschließender Regeln.
Eine konsequente Kontrolle und Ahndung der durch Verkehrsschilder ausgewiesenen Verbote der Einfahrt und des Parkens in Fußgängerzonen erscheint angesichts der beobachtbaren hohen Frequenz an Kfz geboten.
Die Anregung des Ursprungsantrags, eine Erhöhung der Anzahl von für die Beförderung von Behinderten (Rollstuhlnutzer) geeigneten Taxis anzustreben, ist sinnvoll und richtig. Unklar ist, ob – und ggf. in welcher Höhe - eine Erhöhung der Zahl der Taxikonzessionen für das Stadtgebiet sachgerecht ist. Sofern dies nicht der Fall ist, könnte das Ziel u. U. durch Neuvergabe bei Rückgabe einer schon erteilten Konzession angestrebt werden.