Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 11. Mai 2017
TOP 5b (alt TOP 21)
Entlastung der Stadt durch Bundesinvestitionsprogramm KIP II für dringende Investitionen in Sportstätten und Spielplätze nutzen
Antrag SPD vom 21.04.2017, 2016-21/DS-I(A)0210
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
a.) Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der Aufstellung des angekündigten Nachtragshaushaltes 2017 im Finanzhaushalt jeweils eine Haushaltstelle
„Kunstrasenplatz Gemaa Tempelsee“ und „Kunstrasenplatz VfB Offenbach“ zu
schaffen. Die Haushaltstellen werden jeweils mit 750.000 Euro angesetzt.
b.) Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der Aufstellung des angekündigten Nachtragshaushaltes 2017 im Finanzhaushalt eine Haushaltstelle „Überdachung
Waldschwimmbad“ zu schaffen. Die Haushaltstelle wird mit 3.500.000 Euro
angesetzt.
c.) Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der Aufstellung des angekündigten Nachtragshaushaltes 2017 im Finanzhaushalt für die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Spielplatzrahmenplan der Stadt Offenbach zusätzlich 200.000 Euro
bereitzustellen.
d.) Der restliche Anteil der freiwerdenden Haushaltsmittel durch das
Bundesinvestitionsprogramm in Höhe von ca. 10 Millionen Euro muss für die
Sanierung der Offenbacher Schulen verwendet werden.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung des
Bundesinvestitionsprogrammes durch Bundestag, Bundesrat und Hessischen
Landtag.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung