Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 11. Mai 2017

 

 

 

 

 

TOP 11

Verbesserung Sicherheitsgefühl Geleitsstraße / Ecke Herrnstraße
Antrag SPD vom 25.04.2017, 2016-21/DS-I(A)0200
Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 10.05.2017,

2016-21/DS-I(A)0200/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0200/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, unter Einbeziehung des Quartiersmanagements zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung binnen drei Monaten zu berichten,

 

-       wie in diesem Bereich das Sicherheitsgefühl für Anwohner und Passanten verbessert werden kann;

 

-       wie auftretender Lärmbelästigung und anderen unerwünschten Erscheinungen effizient entgegengewirkt werden kann.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0200/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, unter Einbeziehung des Quartiersmanagements zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung binnen drei Monaten zu berichten,

 

-       wie in diesem Bereich das Sicherheitsgefühl für Anwohner und Passanten verbessert werden kann;

 

-       wie auftretender Lärmbelästigung und anderen unerwünschten Erscheinungen effizient entgegengewirkt werden kann.

 

 

2016-21/DS-I(A)0200

 

Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0200/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2016-21/DS-I(A)0200.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

zu prüfen und zu berichten, ob folgende Maßnahmen für die Ecke Geleitsstraße / Herrnstraße in Frage kommen:

 

  1. Aufnahme eines Alkoholverbotes für das Gebiet Ecke Geleitsstraße / Herrnstraße in die Gefahrenabwehrverordnung

 

  1. Eine noch höhere Frequenz der Bestreifung durch Ordnungspolizisten (insbesondere auch in den Abend- und Nachtstunden)

 

  1. Eine stärkere Beleuchtung des Platzes

 

  1. Abbau der Sitzgelegenheiten

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung