Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 11. Mai 2017
TOP 11
Verbesserung Sicherheitsgefühl Geleitsstraße / Ecke Herrnstraße
Antrag SPD vom 25.04.2017, 2016-21/DS-I(A)0200
Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 10.05.2017,
2016-21/DS-I(A)0200/1
Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0200/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt, unter Einbeziehung des Quartiersmanagements zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung binnen drei Monaten zu berichten,
- wie in diesem Bereich das Sicherheitsgefühl für Anwohner und Passanten verbessert werden kann;
- wie auftretender Lärmbelästigung und anderen unerwünschten Erscheinungen effizient entgegengewirkt werden kann.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0200/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt, unter Einbeziehung des Quartiersmanagements zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung binnen drei Monaten zu berichten,
- wie in diesem Bereich das Sicherheitsgefühl für Anwohner und Passanten verbessert werden kann;
- wie auftretender Lärmbelästigung und anderen unerwünschten Erscheinungen effizient entgegengewirkt werden kann.
2016-21/DS-I(A)0200
Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0200/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
2016-21/DS-I(A)0200.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt,
zu prüfen und zu berichten, ob folgende Maßnahmen für die Ecke Geleitsstraße / Herrnstraße in Frage kommen:
- Aufnahme eines Alkoholverbotes für das Gebiet Ecke Geleitsstraße / Herrnstraße in die Gefahrenabwehrverordnung
- Eine noch höhere Frequenz der Bestreifung durch Ordnungspolizisten (insbesondere auch in den Abend- und Nachtstunden)
- Eine stärkere Beleuchtung des Platzes
- Abbau der Sitzgelegenheiten
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung