Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 11. Mai 2017
TOP 19
Verkehrssituation im Offenbacher Westend
Antrag SPD vom 25.04.2017, 2016-21/DS-I(A)0208
Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 10.05.2017,
2016-21/DS-I(A)0208/1
Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0208/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt, in der Verkehrskommission der Stadt Offenbach
- über die Einführung von einseitigen Halteverboten in der Lützow- und Schillstraße
sowie
- über die Einführung von Bewohnerparken und zeitlich begrenztem Parken auf den jeweils gegenüberliegenden Seiten der Lützow- und Schillstraße sowie in der Geleitsstraße (zwischen Körner- und Parkstraße) sowie die Schaffung von Ersatzstellplätzen für hierdurch eventuell wegfallende Stellplätze beraten zu lassen und die Empfehlung der Verkehrskommission der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0208/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt, in der Verkehrskommission der Stadt Offenbach
- über die Einführung von einseitigen Halteverboten in der Lützow- und Schillstraße
sowie
- über die Einführung von Bewohnerparken und zeitlich begrenztem Parken auf den jeweils gegenüberliegenden Seiten der Lützow- und Schillstraße sowie in der Geleitsstraße (zwischen Körner- und Parkstraße) sowie die Schaffung von Ersatzstellplätzen für hierdurch eventuell wegfallende Stellplätze beraten zu lassen und die Empfehlung der Verkehrskommission der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.
2016-21/DS-I(A)0208
Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0208/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
2016-21/DS-I(A)0208.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Verkehrskommission der Stadt Offenbach wird gebeten, über a.) die Einführung von einseitigen Halteverboten in der Lützow- und Schillstraße zu beraten und b.) die Einführung von Bewohnerparken und zeitlich begrenztem Parken auf den jeweils gegenüberliegenden Seiten der Lützow- und Schillstraße sowie in der Geleitsstraße (zwischen Körner- und Parkstraße) zu erörtern.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung