Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 22. Juni 2017
TOP 14
Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
hier: Aufstellung und Umsetzung von Aktionsplänen im Projektzeitraum von
2018 bis 2021
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-157 (Dez. I, Amt 18) vom 07.06.2017,
2016-21/DS-I(A)0218
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gegen die Stimmen der Fraktion AfD mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1.
Seit dem Beitritt zur „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ am 29.01.2016 wird unter Federführung der Kommunalen Frauenbeauftragten und gemäß der Leitlinien des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) an einem Maßnahmenplan zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit, Fürsorgetätigkeiten, beruflicher Weiterbildung und Lebenswelt gearbeitet.
Dieser soll im Januar 2018 den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorgelegt werden*. Nach der Beschlussfassung ist für 2018 geplant, die Umsetzung des Aktionsplanes zu begleiten und außerdem das Handlungsfeld für einen zweiten Aktionsplan unter Beteiligung der Gleichstellungskommission festzulegen. Dieser soll bis Ende 2020 erarbeitet und wiederum nach Beschluss der Stadtverordneten in 2021 umgesetzt werden.
2.
Die Inhalte und Maßnahmen für die Aktionspläne werden gemeinsam mit der Offenbacher Bürgergesellschaft und Fachleuten sowie der Kommunalverwaltung unter Federführung der Kommunalen Frauenbeauftragten in Form von Dialogforen und Workshops, Informationskampagnen sowie Firmengesprächen auf der Basis von Bedarfsanalysen erarbeitet und beinhaltet Indikatoren für die Wirksamkeit von kommunaler Gleichstellungsarbeit.
3.
Die Drittmittel aus dem Etat des Frauenbüros für die Beteiligungsprozesse und die Informationskampagnen zur Umsetzung der EU-Charta in Höhe von 30.000 € für die Jahre 2016 – 2021 auf dem Produktkonto 01010600.5427000018 „Gleichstellen – EU Charta“ werden bis Mitte 2018 bereits verbraucht sein. Um die Arbeit über 2018 hinaus fortsetzen zu können und da keine weiteren Fördermittel zur Verfügung stehen, sind die Mittel bereits im eigenem Budget der Haushaltsplanung 2018 und Folgejahre beantragt. Für die Weiterführung und Umsetzung der Aktionspläne wird die Summe von 32.000 € bereitgestellt, d.h. für das Haushaltsjahr 2018 zusätzlich 2.000 € und für die Jahre 2019, 2020 und 2021 jeweils 10.000 € auf dem Produktkonto 01010600.7124001418.
* redaktionell geändert
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung