Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 22. Juni 2017
TOP 15
Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB für den Bereich Berliner Straße 170
hier: Zustimmung zum Städtebaulichen Vertrag
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-163 (Dez.I, Amt 60) vom 07.06.2017,
2016-21/DS-I(A)0219
Ergänzungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 20.06.2017,
2016-21/DS-I(A)0219/1
Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0219/1, 2016-21/DS-I(A)0219
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage mit Stimmenmehrheit wie folgt:
In § 4 Absatz 2 des städtebaulichen Vertrages wird folgender Punkt ergänzt:
„[..] Hierfür ist seitens DIC DP Objekt 5 GmbH mit der Stadt Offenbach ein Konzept zur Nutzung abzustimmen, mit dem Ziel, die Dachflächen für die regenative Energieerzeugung zu nutzen.“
Dem Städtebaulichen Vertrag nach §§ 11 BauGB zwischen der Stadt Offenbach am Main und DIC DP Objekt 5 GmbH wird (in der ergänzten Form) zugestimmt.
Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0219/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
In § 4 Absatz 2 des städtebaulichen Vertrages wird folgender Punkt ergänzt:
„[..] Hierfür ist seitens DIC DP Objekt 5 GmbH mit der Stadt Offenbach ein Konzept zur Nutzung abzustimmen, mit dem Ziel, die Dachflächen für die regenative Energieerzeugung zu nutzen.“
2016-21/DS-I(A)0219
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Dem Städtebaulichen Vertrag nach §§ 11 BauGB zwischen der Stadt Offenbach am Main und DIC DP Objekt 5 GmbH wird zugestimmt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung