Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 24. August 2017
TOP 24
Richtlinien über die Werbung und Wahlsichtwerbung der Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen
Antrag AfD vom 09.08.2017, 2016-21/DS-I(A)0256
Änderungsantrag AfD vom 15.08.2017, 2016-21/DS-I(A)0256/1
Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0256/1, 2016-21/DS-I(A)0256
2016-21/DS-I(A)0256/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die Richtlinien über die Werbung und Wahlsichtwerbung der Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen werden in Punkt 3, letzter Satz, wie folgt geändert:
Die Anzahl der Werbeträger wird hierbei im gesamten Stadtgebiet auf maximal 120 pro Partei, politischer Vereinigung und Wählergruppe begrenzt.
2016-21/DS-I(A)0256
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Richtlinien über die Werbung und Wahlsichtwerbung der Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen werden in Punkt 3, letzter Satz, wie folgt geändert:
Die Anzahl der Werbeträger wird hierbei im gesamten Stadtgebiet auf maximal 120 begrenzt.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung