Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0275Ausgegeben am 07.09.2017
Eing. Dat. 07.09.2017
Investitionskostenzuschuss für den Einbau einer Behindertentoilette bei der Turngesellschaft Offenbach Bieber 1900 e.V.
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-295 (Dez. II, Amt 50) vom 06.09.2017
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Turngesellschaft Offenbach Bieber 1900 e.V. wird aufgrund des als Anlage beigefügten Antrages für den Bau eines behindertengerechten Zuganges und einer Behindertentoilette ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 17.000 € gewährt.
2. Die Haushaltsmittel stehen im Finanzhaushalt auf dem Produktkonto 05060100.0358000050 Geleistete Investitionszuschüsse an übrige Bereiche Investitionsnummer 0506010300501301 Zuschüsse freie Träger der Wohlfahrtspflege für das Jahr 2017 zur Verfügung.
3. Die Befugnis zur Entscheidung über die Zuwendungsvergabe der Investitionszuschüsse auf dem Produktsachkonto 05060100.0358000050 in Höhe von maximal 20.450 € jährlich wird der zuständigen Sozialdezernentin / dem zuständigen Sozialdezernenten übertragen.
Begründung:
Zu 1. und 2.:
Die Turngesellschaft Offenbach Bieber 1900 e.V. ist ein Verein mit ca. 1.300 Mitgliedern, von denen nahezu 300 das 60. Lebensjahr überschritten haben. Unter anderem unterhält dieser Verein auch seit vielen Jahren eine Herz- und Rehasportabteilung. Gerade die Mitglieder dieser Sportabteilung unterliegen vielfältigen körperlichen Einschränkungen und können derzeit ohne Unterstützung nicht die Vereinsräume und Toiletten aufsuchen. Der Verein möchte aus diesem Grund einen behindertengerechten Zugang zu den Vereinsräumen und eine Behindertentoilette errichten und bittet um Gewährung eines Investitionskostenzuschusses.
Für die geplante Baumaßnahme wird gemäß anliegender Kostenaufstellung mit Gesamtkosten von 163.000 € gerechnet. Es werden Zuwendungen des Landes von 40.000 € erwartet, 86.000 € wird der Verein an Eigenmitteln aufbringen. Für die verbleibenden 37.000 € wird ein Zuschuss der Stadt erbeten. Dieser wird in Höhe von 20.000 € über die Sportförderung beantragt und 17.000 € soll als Investitionskostenzuschuss über das o.g. Produktkonto gefördert werden.
Auf dem Produktkonto 05060100.0358000050 werden jährlich 20.450 € für Investitionskostenzuschüsse eingeplant. Diese sollen auf Antrag unter Beachtung der Investitionsförderrichtlinien des Landes Hessen zur Förderung investiver sozialer Projekte vergeben werden. Die in den letzten Jahren aus diesen Mitteln geförderten investiven Maßnahmen sind vielfältig und schwanken z.B. zwischen 320 € für Haushaltsgeräte beim Suchthilfezentrum Wildhof, 2.085 € für die Sanierung der Räumlichkeiten des Gehörlosenortsbundes, 16.000 € für einen Gebäudeumbau bei der AWO bis zu der aktuell beantragten Förderung. Die städtische Förderung übersteigt jedoch nie 50 % der Gesamtkosten.
Zu 3.:
Grundsätzliche Voraussetzung für eine Förderung ist, dass erst nach der erteilten Förderzusage die Anschaffung bzw. Baumaßnahme begonnen werden darf. Die Antragstellung benötigt durch die bisher üblichen Beschlüsse durch Magistrat und Stadtverordnetenversammlung eine gewisse Vorlaufzeit. Aus diesem Grunde verzichten gerade kleinere Vereine und Verbände häufig auf eine Antragstellung, wenn eine schnelle Anschaffung notwendig ist. Die Genehmigung gerade kleinerer Investitionskostenzuschüsse direkt durch die Sozialdezernentin / den Sozialdezernenten beschleunigt das Verfahren und ermöglicht verstärkt kleinere Förderungen.
Anlage:
Antrag mit Kostenaufstellung