Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0280Ausgegeben am 07.09.2017

Eing. Dat. 07.09.2017

 

 

 

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 528 C - 1. Änderung des 528 A „Berliner Straße / Pirazzistraße“

1.    Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen

2.    Zustimmung zum Vorhaben- und Erschließungsplan sowie zum Durchführungsvertrag

3.    Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung

4.    Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-301 (Dez. I, Amt 60 und 62) vom 06.09.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Dem Abwägungsvorschlag zu allen Stellungnahmen in Anlage 1 wird zugestimmt und als Ergebnis der Prüfung und Abwägung beschlossen.

2.    Zustimmung zum Vorhaben- und Erschließungsplan sowie zum Durchführungsvertrag

Dem mit der Stadt Offenbach am Main abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplan des Vorhabenträgers Goethequartier Offenbach GmbH & Co. KG in der Fassung vom 25.08.2017 (Anlage 2) sowie dem zugehörigen Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger in der Fassung vom 25.08.2017 (Anlage 3) wird zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, den Durchführungsvertrag für die Stadt Offenbach am Main abzuschließen.

3.    Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 528 C - 1. Änderung des 528 A „Berliner Straße / Pirazzistraße“ in der Fassung vom 25.08.2017 (Anlage 4) für das Gebiet der Flurstücke 314/2, 359/2, 359/3, alle Flur 5, Gemarkung Offenbach, und der Flurstücke 122/9, 359/4, 609/2 (teilweise), 675/1 (teilweise), alle Flur 6, Gemarkung Offenbach, mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 25.08.2017 als Bestandteil (Anlage 2) wird gemäß § 10 Abs.1 BauGB in Verbindung mit § 12 Abs.1 und 3 BauGB als Satzung beschlossen.

 

4.    Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB (Anlage 5) in der Fassung vom 25.08.2017 beigefügt.

 

5.    Die Einnahmen in Höhe von 130.000 Euro gemäß §§ 6 und 10 des Durchführungsvertrages werden auf einem noch einzurichtenden Einnahmekonto
in der Investitionsmaßnahme 1201010900601211 „Straßenbau Goethering von Berliner Straße bis Strahlenbergerstr. (1.BA)“ eingenommen und entsprechend im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 über die Änderungsliste durch Amt 60 angemeldet. Die Ausgaben für die Maßnahme Um/Ausbau Goethering sind bereits auf dem Produktkonto 12010100.0952004360, Investitionsnummer 1201010900601211 „Straßenbau Goethering von Berliner Straße bis Strahlenbergerstr. (1.BA)“, veranschlagt.

 

6.    Die anfallenden Kosten für die Anmietung und Nebenkosten der Kindertagesstätte in Höhe von jährlich zirka 248.700 Euro, davon 147.400 Euro Miete und 101.300 Euro Mietnebenkosten, gemäß § 8 des Durchführungsvertrages und der Kostenschätzung der GBM Service GmbH Offenbach werden ab 2021 im Haushalt veranschlagt. Die Ausgaben sind auf dem Produktkonto 01010800.6700000060 Miete und Nutzungsentgelte sowie dem Produktkonto 01010800.6161000360 Mietnebenkosten. Der Mietkostenzuschuss von 50.000 Euro nach § 8 Abs. 2 Satz 9 Durchführungsvertrages ist entsprechend der Regelungen, des noch abzuschließenden Mietvertrages, auf ein noch einzurichtendes Einnahmekonto im Haushaltsjahr 2021einzunehmen.

 

7.    Gemäß §§ 22 und 24 des Durchführungsvertrages erfolgt die Übergabe der öffentlichen Flächen an die Stadt nach Abnahme, bzw. bei Vegetationsflächen nach Abschluss der Entwicklungspflege. Mit der Übergabe entsteht Änderungsbedarf im Rahmendienstleistungsvertrag mit der ESO (RDLV). Die anfallenden Kosten für Grünpflege werden beim Produktkonto 13010100.6165001420 Grünpflege und öffentliche Spielflächen spätesten im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 schutzschirmkonform veranschlagt.

 

8.    Eventuell entstehende zusätzliche Aufwendungen nach § 25 Abs. 4 Durchführungsvertrag entstehen nur bei entsprechenden Nachweis und sind zu gegebener Zeit zu veranschlagen.

 

9.    Die Bereitstellung der Mittel erfolgt vorbehaltlich der Mittelfreigaben des Amtes Kämmerei, Kasse und Steuern und der Genehmigung des jeweiligen Haushalts durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

 

 

Begründung:

 

Zu 1.

 

Die in der Anlage 1 enthaltenen Stellungnahmen wurden während der Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes Nr. 528 C gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 20.06.2017 bis 21.07.2017 und dem durchgeführten Beteiligungsverfahrens gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 20.06.2017 bis 18.08.2017 abgegeben. Die abgegebenen Stellungnahmen führten zu wenigen redaktionellen Änderungen in der Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes. Die Inhalte der einzelnen Stellungnahmen und der jeweilige Abwägungsvorschlag sind in der Anlage 1 aufgeführt.

 

Zu 2.

 

Der Vorhabenträger hat mit Schreiben vom 26.10.2015 den Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Abs. 2 BauGB gestellt. Im Weiteren wurden der für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan erforderliche Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Durchführungsvertrag mit der Stadt Offenbach am Main abgestimmt. Der Durchführungsvertrag mit den Verpflichtungen des Vorhabenträgers gemäß § 12 Abs. 1 S. 1 BauGB liegt vom Vorhabenträger unterzeichnet vor und bedarf der Zustimmung.

 

Der Vorhabenträger erklärt mit dem unterzeichneten Durchführungsvertrag (Anlage 3), dass er zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen auf der Grundlage des Vorhaben- und Erschließungsplans (Anlage 2) bereit und in der Lage ist und sich verpflichtet, die Durchführung innerhalb der vereinbart Frist zu garantieren und die Planungs- und Erschließungskosten zu übernehmen. Der Durchführungsvertrag und der Vorhaben- und Erschließungsplan enthalten alle erforderlichen Regelungen zur Realisierung des Vorhabens wie die Erschließung des Vorhabens, Vereinbarungen zu Art und Umfang der durchzuführenden Maßnahmen, zur Übernahme von Kosten und zur Einhaltung von Fristen.

Ein Bestandteil des Vorhabens ist die Herstellung einer Kindertagesstätte mit 5 Gruppen, die nach Fertigstellung durch den Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach betrieben wird. Über die Leistungsbeschreibung und die Kosten wurde eine Einigung zwischen Vorhabenträger und Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach erzielt. Die Regelungen zur späteren Anmietung der Kita sind Ergebnis der Verhandlungen des Jugendamtes und des Stadtkämmerers.

 

Der Vorhaben- und Erschließungsplan beinhaltet zudem die künftige Bereitstellung von Stellplätzen außerhalb der Betriebszeiten des geplanten Einzelhandelsbetriebs für Bewohner und Besucher im Sinne einer Quartiersgarage.

 

Der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Durchführungsvertrag als ein Gegenstand der Abwägung erfordern die Zustimmung durch die Stadtverordnetenversammlung vor dem nachfolgenden Satzungsbeschluss.

Es ist vor dem Satzungsbeschluss nach § 12 Abs. 1 S. 1 BauGB rechtlich zwingend erforderlich, dass die Verpflichtung des Vorhabenträgers zur Durchführung der Planinhalte in Form des Vorhaben- und Erschließungsplans und des unterzeichneten Durchführungsvertrags vorliegen.

 

Zu 3.

 

Bei dem Gebiet, für das der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 528 C als Satzung beschlossen werden soll, handelt es sich um den westlichen Teil des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 528 A. Dabei handelt es sich um das Gelände der ehemaligen Collet & Engelhard Maschinenfabrik AG. Im Rahmen einer Gewerbeflächenkonversion soll auf dieser langjährigen Brache ein verdichtetes, gemischt genutztes, urbanes Stadtquartier entstehen.

 

Anlass der Planung war der Wunsch des Vorhabenträgers, der Goethequartier Offenbach GmbH & Co. KG, den Neubau eines Wohn- und Gewerbequartiers mit ca. 327 Wohneinheiten und einem Angebot zur Nahversorgung zu ermöglichen. Das Vorhaben löst ein Planungserfordernis aus, da es nicht den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 528 A entspricht. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 528 C (Anlage 4) soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das geplante Wohn- und Gewerbequartier inklusive der Nahversorgung und der in diesem Zusammenhang stehenden verkehrlichen Erschließung schaffen. Weitere Ausführungen zu Zielen, Zwecken und Auswirkungen können der Begründung zum Bebauungsplanentwurf (Anlage 5) entnommen werden.

 

Die Goethequartier Offenbach GmbH & Co. KG als Vorhabenträger hat mit Schreiben vom 26.10.2015 den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Abs. 2 BauGB gestellt und die Übernahme sämtlicher mit der B-Plan-Aufstellung verbundenen Kosten erklärt.

 

Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde in der Sitzung der Stadtverordneten am 19.11.2015 gefasst. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte in der Offenbach-Post am 01.07.2016. Vom 11.07.2017 bis 22.07.2016 hatte die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und zur Äußerung beim Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement (Amt 60). Äußerungen wurden dabei nicht zu Protokoll gegeben. Das Amt für Umwelt, Energie und Mobilität (Amt 33) wurde mit Schreiben vom 31.07.2015 über die Planungen informiert. Von Amt 33 wurden die zu berücksichtigenden Themenbereiche genannt.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 528 C erfüllt die in § 13a BauGB genannten Kriterien zur Aufstellung im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hatte in ihrer Sitzung am 02.03.2017 in Verbindung mit der Beschlussfassung zum Durchführungsvertrag den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 528 C (1. Änderung des Bebauungsplanes 528 A „Berliner Straße/Pirazzistraße“) sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan, die dazugehörige Begründung und die Vorprüfung auf Umweltverträglichkeit zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Vorhaben- und Erschließungsplan) sowie die dazugehörige Begründung, die Vorprüfung auf Umweltverträglichkeit, die Überprüfung des Abflussverhaltens, der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag, die Baugrunderkundung, das Einzelhandelsgutachten, die Klimaexpertise, das Schallgutachten, die Verkehrsuntersuchung wurden in der Zeit vom 20.06.2017 bis einschließlich 21.07.2017 öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 12.06.2017 in der Offenbach-Post ortsüblich bekannt gemacht. Zusätzlich fand im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung am 20.06.2017 eine öffentliche Bürgerversammlung statt. Darin wurden die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung erläutert; außerdem gab es die Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und Stellungnahme.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 20.06.2017 über die Auslegung unterrichtet und zur Äußerung bis zum 25.07.2014 aufgefordert. Diese Frist wurde auf Antrag des Ausländerbeirates der Stadt Offenbach am Main bis 18.08.2017 und auf Antrag der Energienetze Offenbach GmbH bis 08.08.2017 verlängert.

 

Nach Durchführung der vorgeschriebenen Verfahrensschritte und aufgrund der vorliegenden rechtlichen Voraussetzungen - Vorhaben- und Erschließungsplan sowie vom Vorhabenträger unterzeichneter Durchführungsvertrag - kann der vorhabenbezogene Bebauungsplan zusammen mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan als Bestandteil gemäß § 12 Abs. 3 Satz 1 BauGB (jeweils in der Fassung vom 25.08.2017) nunmehr als Satzung beschlossen werden.

 

Zu 4.

 

Nicht Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, diesem aber beizufügen, ist nach § 9 Abs. 8 BauGB eine Begründung. Die Begründung stellt die Grundlagen der Abwägung in ihren zentralen Punkten dar und ist Hilfe für die Auslegung der Festsetzungen.

 

Zu 7.

 

Der Vorhabenträger stellt die Fuß- und Radwege Berliner Straße und Bernardstraße wieder entsprechend der Anlage 6 des Durchführungsvertrages her und baut einen Interimsgehweg am Goethering. Veränderungen gegenüber dem jetzigen Zustand sind ca. 205 m² neu errichteter Gehweg am Goethering, ca. 23 m² zusätzliche Fläche des Gehwegs Bernardstraße Ecke Goethering sowie die Errichtung von Fahrradabstellflächen im Gehwegbereich der Berliner Straße. Diese Veränderungen führen zu einem Anpassungsbedarf beim RDLV.
Der endgültige Ausbau des Gehwegs am Goethering erfolgt mit dem Umbau des Goetherings und der Herstellung der aus dem Bebauungsplan Nr. 528 A übernommenen Grünfläche zwischen den Richtungsfahrbahnen. Dieser Ausbau einschließlich der Herstellung der Grünfläche ist nicht Vertragsbestandteil mit dem Vorhabenträger und muss zu gegebener Zeit beschlossen werden. Der aktuelle Planungsstand mit noch nicht abschließender Tiefbauplanung erlaubt keine Berechnungen der ESO zum Anpassungsbedarf des RDLV. Spätestens im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 müssen diese Mittel schutzschirmkonform veranschlagt werden.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage erfolgt auf dem Weg des Nachtrags *(in den Magistrat), da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

* redaktionell geändert

Anlagen:

1)  Auswertung der Stellungnahmen

2)  Vorhaben- und Erschließungsplan

3)  Durchführungsvertrag mit unmaßstäblichen
     Anlagen (nicht öffentliche Anlage)

4)  vorhabenbezogener Bebauungsplan
     (Planzeichnung und textliche Festsetzungen)

5)  Begründung

6)  Vorprüfung auf Umweltverträglichkeit im Einzelfall

 

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

.. 3 x fraktionslose Stv.

  4 x Stv.-Büro

 

 

Hinweis:

 

Die Anlagen 1, 2, 4, 5 und 6 sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.

 

Der Durchführungsvertrag (Anlage 3) enthält schützenswerte Sachverhalte. Es wird empfohlen, die Anlage 3 nicht im Ratsinformationssystem zu veröffentlichen und nicht an die Presse weiterzugeben.

 

 

Hinweis:

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordneten-versammlung liegen die Kopien der Stellungnahmen, der maßstäbliche Vorhaben- und Erschließungsplan, der Durchführungsvertrag samt maßstabsgerechter Anlagen, der maßstäbliche vorhabenbezogene Bebauungsplan, die Überprüfung des Abflussverhaltens, der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag, die Baugrunderkundung, das Einzelhandelsgutachten, die Klimaexpertise, das Schallgutachten, die Verkehrsuntersuchung und die Auswertung der Stellungnahmen im Rahmen der Information der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 528C zur Einsichtnahme aus.