Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 21. September 2017
TOP 9
Richtlinien über die Werbung und Wahlsichtwerbung der Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen
Antrag AfD vom 05.09.2017, 2016-21/DS-I(A)0271
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Die Punkte 4c, 4d und 4g der Richtlinien über die Werbung und Wahlsichtwerbung der Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen werden wie folgt geändert:
4c) an Masten von stationären Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessanlagen sowie an Lichtzeichenanlagen (LZA oder Ampel)
4d) auf dem Wilhelmsplatz
4g) vor und hinter Fußgängerüberwegen/Zebrastreifen (VZ 350 StVO), sowie auf Verkehrsinseln
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung