Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0337Ausgegeben am 14.12.2017

Eing. Dat. 14.12.2017

 

 

 

 

 

Nachhaltige Schulentwicklungsplanung

Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 14.12.2017

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt:

 

1. Bei der Planung von Schulerweiterungen ist darauf zu achten, dass für die Schülerinnen und Schüler möglichst keine Schulhoffläche verlorengeht. Deshalb sollen Varianten mit Gebäudeaufstockung oder Grundstückserweiterungen grundsätzlich vorrangig geprüft werden.

 

2. Wenn für die Erweiterung oder Sanierung von Schulgebäuden unterschiedliche Varianten erstellt werden, sollen diese ohne Verzug im Ausschuss Kultur, Schule, Sport und Städtepartnerschaften – gegebenenfalls in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen - vorgestellt werden.

 

3. Bei Grundstücksverkäufen in der Nachbarschaft von Schulen ist grundsätzlich zu prüfen, ob die Stadt ein gegebenenfalls vorhandenes Vorkaufsrecht wahrnehmen soll, um Flächen langfristig für Schulerweiterungen auch nach 2023 zu sichern. Die Ergebnisse sind den Mitgliedern des Ausschusses Kultur, Schule, Sport und Städtepartnerschaften zeitnah zu berichten.

 

4. Solange keine Standorte für zwei der drei neu benötigten Schulen gefunden sind, soll auch beim Verkauf größerer Grundstücke und Immobilien geprüft werden, ob die Stadt diese benötigen könnte und von einem gegebenenfalls vorhandenen  Vorkaufsrecht Gebrauch machen soll. Auch darüber ist dem Ausschuss Kultur, Schule, Sport und Städtepartnerschaften regelmäßig zu berichten.

 

5. Die dauerhafte Aufspaltung einzelner Schulen in mehrere Standorte ist mit Qualitätsverlusten für die pädagogische Arbeit verbunden und sollte daher langfristig vermieden werden.

 

 

Begründung:

 

Der Bau von neuen Schulen in Offenbach ist durch die Auflagen aufgrund von Fluglärm und Altlasten und der immer dichter werdenden Bebauung in der Stadt sehr schwierig, zählt jedoch zu ihren Pflichten.

Vor dem Hintergrund der wachsenden Schülerzahlen ist es dringend geboten, für neue Schulen und eventuelle Erweiterungen bestehender Schulen die Option von vorausschauendem Grundstückserwerb ernsthaft zu prüfen und ggf. zu tätigen. Es kann jedenfalls nicht davon ausgegangen werden, dass ein Ansteigen der Bevölkerung im Rhein-Main-Gebiet nach dem derzeitigen Planungshorizont 2023 ein Ende findet. Dass dieses Problem möglicherweise noch größer ist als befürchtet, dafür spricht auch die im Juli 2017 vorgelegte Prognose der bundesweiten Schülerzahlen der Bertelsmann Stiftung, die eine deutliche Zunahme der Schülerzahlen sogar außerhalb der Ballungsräume voraussagt. Zu einem verantwortungsvollen und nachhaltigen Handeln gehört darum unbedingt die Sicherung von Infrastrukturflächen.

 

Auch der Erhalt bestehender Schulhofflächen hat für die Gesundheit und Konzentrationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler einen wichtigen Stellenwert, müssen doch aufgrund der steigenden Schülerzahlen immer mehr Kinder in den einzelnen Schulen unterrichtet werden. Gesamtgesellschaftliche Trends wie z.B. die Digitalisierung und ortsspezifische Eigenheiten wie ein Mangel an Bewegungsmöglichkeiten führen zu motorischen Auffälligkeiten der Kinder. Pädagoginnen und Pädagogen an Offenbacher Schulen stellen zudem einen hohen Förderbedarf im Bereich sozial-emotionales Lernen fest, der kaum gedeckt werden kann. Bei Schulerweiterungen muss darum der Erhalt und nach Möglichkeit die Erweiterung von Schulhofflächen für die Kinder vor den Erhalt z.B. von Lehrerparkplätzen gehen. Die Lehrerinnen und Lehrer können ggf. bei der Anmietung von Parkplätzen unterstützt werden und können seit Januar 2018 das Landesticket Hessen nutzen.

 

Gemäß der beiden Beschlüsse DS I (A) 0027 vom 16.Juni 2016 „Schulräume rechtzeitig gemäß dem Bedarf herstellen“ und DS I (A) 0227 vom 22.Juni 2017 „Ausführung des Schulentwicklungsplans 2013 [..] und Anpassung der Schulplätze an die aktuelle Bevölkerungsentwicklung bis zum Schuljahr 2023/24 [..]“ sollen Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen für die kommenden Jahre verantwortungsvoll geplant werden.