Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 08. Februar 2018
TOP 19
Haltestellenkonzept der Stadt Offenbach am Main, 3. Bauabschnitt
hier: Ergänzungsbeschluss zum Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-005 (Dez. I, Amt 60) vom 17.01.2018,
2016-21/DS-I(A)0347
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Projektbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2016, 2016-21/DS-I(A)0844 und 2016-21/DS-I(A)0844/1 *, Haltestellenkonzept der Stadt Offenbach am Main, 3. Bauabschnitt wird wie folgt angepasst:
Zur Ausführung des o.g. Haltestellenkonzeptes werden aufgrund der submittierten Kosten aus der Ausschreibung zusätzlich 1.800.000,00 € bereitgestellt. Die Projektsumme erhöht sich damit von 2.850.000,00 € auf 4.650.000,00 €.
Die vom Ingenieurbüro G.U.B. Ingenieur AG, An der Fahrt 13, 55124 Mainz, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement aktualisierte Kostenberechnung wurde vom Revisionsamt geprüft.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Produktkonto 12010100.0952009160 „Haltestellenkonzept III“ Investitionsnummer 1201010900601505 wie folgt bereitgestellt:
Haushaltsmittel 2017 und früher: 1.450.000,00 €
Haushaltsmittel 2018: 2.870.000,00 €
Haushaltsmittel 2019: 330.000,00 €
Gesamt: 4.650.000,00 €
Die Finanzierung stellt sich voraussichtlich wie folgt dar:
Fördermittel GVFG/FAG: 3.474.200,00 €
Produktkonto 12010100.3601000260
Kreditmarktmittel Stadt: 1.175.800,00 €
Gesamt: 4.650.000,00 €
3. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten für die
investive Maßnahme in Höhe von 305.358,86 €/p.a. sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung), die Bestandteil der o.g. geprüften Folgekosten sind, sind nicht im derzeitigen RDLV-Budget enthalten und erhöhen deshalb den RDLV für zukünftige Jahre, ab dem Jahr 2019, um 35.395,18 €/p.a, bei dem Produktkonto 12010100.6165000220 „Instandhaltung von Straßen und Wegen, Landstraßen“.
* redaktionell geändert
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung