Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 09. Mai 2018
TOP 26
Umsetzung des Kommunalinvestitionsprogramms (KIP II) - KIP macht Schule!
hier: Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-149 (Dez. IV, Amt 60) vom 25.04.2018,
2016-21/DS-I(A)0402
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Basis der vorliegenden, vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten Prioritätenliste für das Kommunalinvestitionsprogramm II die Förderung zu beantragen und die Detailplanungen für die aufgeführten Projekte erarbeiten zu lassen.
Das gesamte Fördervolumen des Bundesprogramms in Höhe von insgesamt 21.295.645 € ist vollständig auszuschöpfen.
2. Es werden folgende Maßnahmen zur Förderung eingereicht und zur Ausführung vorbereitet:
Projektbezeichnung / -beschreibung Geschätzte Geschätzte
Gesamtkosten Förderung
in Tsd. € rd. in Tsd. € rd.
Bundesprogramm (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG)
Oswald-von-Nell-Breuning-Schule/
Theresien Kinder- und Jugendhilfezentrum 270 203
Marienschule der Ursulinen, Sanierung 540 405
Mathildenschule, Sanierung 3.600 2.700
(hier nur Kosten förderfähiger Bauabschnitte)
Edith-Stein-Schule, Sanierung 14.100 10.575
(hier nur Kosten förderfähiger Bauabschnitte)
Humboldtschule, Neubau Cafeteria 2.786 2.089
(hier nur förderfähige Kosten)
Summe: förderfähige Kosten im
Bundeskontingent rd. 21.296 15.972
3. Aufgrund des Inkrafttretens des Kommunalinvestitionsprogramms „KIP macht Schule!“ ergeben sich Änderungen an den durch das Kommunalinvestitionsprogramm I zu fördernden Projekten. So soll künftig die Sanierung und Erweiterung der Mathildenschule nicht mehr aus dem KIP I, sondern nun aus dem KIP II gefördert werden.
Der Magistrat wird beauftragt zur vollumfänglichen Ausschöpfung des Förderrahmens des Kommunalinvestitionsprogramm I hier ersatzweise die Förderung der Kita Brandenburger Straße (11a) aus dem Landesprogramm zu beantragen.
4. Nach derzeitigem Stand der Förderregularien müssen die zu fördernden Maßnahmen bis Ende 2022 abgeschlossen sein. Zur Beschleunigung der Projektumsetzung wird daher zugestimmt, dass
a. dieser Beschluss für alle Förderprojekte nach Ziffern 2 zugleich als Grundsatzbeschluss gilt und
b. die Ausschreibungen für die jeweils erste Bauleistung der Projekte bereits so frühzeitig durchgeführt werden, dass unmittelbar nach Projektbeschluss der Auftrag hierauf erteilt werden kann.
5. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten für die Projekte zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung, hiervon ausgenommen sind die Projekte der Freien Träger, die entsprechenden Projektvorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung