Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0448Ausgegeben am 30.07.2018

Eing. Dat. 30.07.2018

 

 

 

 

Cannabis Social Clubs

Antrag DIE LINKE. vom 30.07.2018

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie Cannabis in Offenbach unter kontrollierten Bedingungen an Konsumenten abgegeben werden kann. Insbesondere ist zu prüfen, ob die Einrichtung oder Unterstützung eines Cannabis Social Clubs (CSC) möglich wäre.

 

Die Unterstützung kann insbesondere erfolgen durch:

 

·         Hilfe bei der Erstellung einer rechtssicheren Vereinssatzung

·         Hilfe bei der Suche nach geeigneten Räumen

·         Erstellung eines Antrags auf Ausnahmegenehmigung nach § 3 II BTMG

·         Unterstützung bei der wissenschaftlichen Begleitung, Qualitätssicherung und Entwicklung von Beratungs- und Präventionsangeboten

·         ggf. Gewährung eines zinslosen Anschubkredites, bis eine Refinanzierung aus dem Verkauf möglich ist.

·         weitere bedarfsorientierte Unterstützungen.

 

Der Club soll nach folgenden Regeln betrieben werden:

 

·         Mitglied werden kann jede volljährige Einwohnerin und jeder volljährige

 

Einwohner der Stadt Offenbach.

·         Anbau, Ernte und Weiterverarbeitung des Cannabis erfolgt durch die Mitglieder.

·         Anbau, Transport, Verteilung und Konsum unterliegen Sicherheitschecks und Qualitätskontrollen.

·         Die Abgabe des Cannabis erfolgt ausschließlich an Mitglieder gegen einen Unkostenbeitrag.

·         Jedes Mitglied erhält höchstens ein Gramm pro Tag.

·         Mitgliedern ist der Besitz von bis zu 6 Gramm außerhalb der Räumlichkeiten des CSC erlaubt. Die Räumlichkeiten sind nur für Mitglieder des CSC zugänglich.

·         Ein Handel mit Cannabis oder eine Abgabe an Dritte, insbesondere Minderjährige, bleibt illegal und führt zum Ausschluss.

·         Für Menschen, die Cannabis aufgrund einer ärztlichen Empfehlung konsumieren, können die Regeln bedarfsgerecht modifiziert werden.

Das Modell ist so zu konzipieren, dass Menschen durch ihre Mitgliedschaft keine Nachteile – insbesondere kein Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung – entstehen.

 

Das Projekt soll wissenschaftlich begleitet werden. Die wissenschaftliche Begleitung bezieht sich auf die medizinische Wirkung von Cannabis oder auf die Abgabe von Cannabis über einen CSC. Hierfür ist ein Vorschlag zu erarbeiten, der den Vorschriften des § 3 Abs. 2 BtmG entspricht.

 

Die Stadt Offenbach entwickelt ein Konzept, wie die Sicherheit, die Qualität, der Wirkstoffgehalt und der Verbleib des Cannabis kontrolliert werden kann und sorgt für dessen Umsetzung.

 

Zudem sorgt die Stadt Offenbach für bedarfsgerechte Präventions-, Informations- und Hilfsangebote.

 

Die Finanzierung der Kontrollstelle, der Präventionsstelle und der wissenschaftlichen Begleitung erfolgt über den Abgabepreis des Cannabis an die Clubmitglieder.

 

 

Begründung:

 

Die Mehrheit der Menschen in Hessen spricht sich laut einer EMNID-Umfrage („Cannabis 2010“ – Alter und Parteipräferenz, 2010) gegen die immer noch bestehende Kriminalisierung und für eine Liberalisierung in der Cannabispolitik aus. In den letzten Jahrzehnten hat sich der Konsum von Cannabis generationsübergreifend etabliert.

 

Das Modell des CSC wird in Belgien, Spanien und der Schweiz bereits seit mehreren Jahren erfolgreich betrieben.

 

Die Kombination von Qualitätskontrollen, dem Austrocknen des Schwarzmarktes und der Bereitstellung von Präventionsangeboten bildet aus Sicht der Fraktion DIE LINKE. einen öffentlichen Zweck, der eine Ausnahme nach §3 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes rechtfertigt.

 

Untersuchungen belegen, dass Cannabis ein deutlich geringeres Abhängigkeitspotential birgt als etwa Alkohol. Körperliche Entzugssymptome treten  auch bei fortgesetztem Konsum nur selten auf. Medizinische Studien beschreiben die Auswirkungen des Cannabiskonsums insgesamt als deutlich weniger schädlich als  den Konsum von Alkohol.

 

Allerdings bedeutet der Konsum von Cannabis den Konsum einer bewusstseinsverändernden Substanz, die erst seit einigen Jahren medizinisch erforscht wird. Daher erscheint eine Begleitung der Konsumenten durch medizinische Studien sinnvoll. Durch das Umfeld eines Cannabis Social Clubs können die Konsumenten begleitet werden und zielgenaue Hilfsangebote erhalten.