Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 16. August 2018

 

 

 

 

 

TOP 24

Cannabis Social Clubs
Antrag DIE LINKE. vom 30.07.2018,
2016-21/DS-I(A)0448

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie Cannabis in Offenbach unter kontrollierten Bedingungen an Konsumenten abgegeben werden kann. Insbesondere ist zu prüfen, ob die Einrichtung oder Unterstützung eines Cannabis Social Clubs (CSC) möglich wäre.

 

Die Unterstützung kann insbesondere erfolgen durch:

 

·         Hilfe bei der Erstellung einer rechtssicheren Vereinssatzung

·         Hilfe bei der Suche nach geeigneten Räumen

·         Erstellung eines Antrags auf Ausnahmegenehmigung nach § 3 II BTMG

·         Unterstützung bei der wissenschaftlichen Begleitung, Qualitätssicherung und Entwicklung von Beratungs- und Präventionsangeboten

·         ggf. Gewährung eines zinslosen Anschubkredites, bis eine Refinanzierung aus dem Verkauf möglich ist.

·         weitere bedarfsorientierte Unterstützungen.

 

Der Club soll nach folgenden Regeln betrieben werden:

 

·         Mitglied werden kann jede volljährige Einwohnerin und jeder volljährige

 

Einwohner der Stadt Offenbach.

·         Anbau, Ernte und Weiterverarbeitung des Cannabis erfolgt durch die Mitglieder.

·         Anbau, Transport, Verteilung und Konsum unterliegen Sicherheitschecks und Qualitätskontrollen.

·         Die Abgabe des Cannabis erfolgt ausschließlich an Mitglieder gegen einen Unkostenbeitrag.

·         Jedes Mitglied erhält höchstens ein Gramm pro Tag.

·         Mitgliedern ist der Besitz von bis zu 6 Gramm außerhalb der Räumlichkeiten des CSC erlaubt. Die Räumlichkeiten sind nur für Mitglieder des CSC zugänglich.

·         Ein Handel mit Cannabis oder eine Abgabe an Dritte, insbesondere Minderjährige, bleibt illegal und führt zum Ausschluss.

·         Für Menschen, die Cannabis aufgrund einer ärztlichen Empfehlung konsumieren, können die Regeln bedarfsgerecht modifiziert werden.

Das Modell ist so zu konzipieren, dass Menschen durch ihre Mitgliedschaft keine Nachteile – insbesondere kein Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung – entstehen.

 

Das Projekt soll wissenschaftlich begleitet werden. Die wissenschaftliche Begleitung bezieht sich auf die medizinische Wirkung von Cannabis oder auf die Abgabe von Cannabis über einen CSC. Hierfür ist ein Vorschlag zu erarbeiten, der den Vorschriften des § 3 Abs. 2 BtmG entspricht.

 

Die Stadt Offenbach entwickelt ein Konzept, wie die Sicherheit, die Qualität, der Wirkstoffgehalt und der Verbleib des Cannabis kontrolliert werden kann und sorgt für dessen Umsetzung.

 

Zudem sorgt die Stadt Offenbach für bedarfsgerechte Präventions-, Informations- und Hilfsangebote.

 

Die Finanzierung der Kontrollstelle, der Präventionsstelle und der wissenschaftlichen Begleitung erfolgt über den Abgabepreis des Cannabis an die Clubmitglieder.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung