Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-II(A)0043Ausgegeben am 31.08.2018

Eing. Dat. 16.08.2018

 

 

 

 

Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer im Gebiet der Stadt Offenbach am Main

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.03.2015,

2011-16/DS-I(A)0683/1, 2011-16/DS-I(A)0683

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2018-287 (Dez. III, Amt 20) vom 15.08.2018

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 19.03.2015 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Magistrat soll prüfen und berichten:

 

-       wie sich die Einwohnerzahl getrennt nach Erst- und Zweitwohnsitz in diesem Zeitraum entwickelt hat;

 

-       wie viele Ummeldungen vom Zweit- zum Erstwohnsitz erfolgten;

 

-       wie sich die Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer entwickelten;

 

-       wie hoch die direkt zurechenbaren verwaltungsinternen Kosten für Erhebung und Zahlung der Steuer waren.

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Gemeinsam mit dem zuständigen Fachamt Kämmerei, Kasse und Steuer – Abteilung Kommunale Steuern - wurde eine Evaluierung seit Einführung der Zweitwohnungssteuer zum 01.01.2016 vorgenommen. Das Ergebnis kann dem in der Anlage beigefügten Bericht entnommen werden.

Anlage:

Bericht „Evaluierung der Zweitwohnungssteuer in Offenbach seit Einführung zum 01.01.2016“