Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 31. Januar 2019
TOP 10
Aktive Innenstadt Offenbach, Gestaltungshandbuch Offenbach, Teil 3: Sondernutzungen auf öffentlichen Flächen
hier: Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2018-469 (Dez. IV, Amt 60) vom 12.12.2018,
2016-21/DS-I(A)0540
Änderungsantrag Ausschussvorsitzender HFB vom 17.01.2019,
2016-21/DS-I(A)0540/1
Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0540/1, 2016-21/DS-I(A)0540
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und bei Enthaltung des Stv. Wahlich (fraktionslos) wie folgt:
1. Das vom Büro Rehwaldt Landschaftsarchitekten, Bautzner Straße 133, 01099 Dresden, und dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellte Gestaltungshandbuch, Teil 3: „Sondernutzungen auf öffentlichen Flächen“ wird beschlossen.
2. Auf der Grundlage von Teil 3 „Sondernutzungen auf öffentlichen Flächen“ wird der Magistrat beauftragt, die Sondernutzungssatzung anzupassen. Die verbindliche Umsetzung des Gestaltungshandbuchs, Teil 3, erfolgt über die Sondernutzungssatzung.
3. Das Gestaltungshandbuch dient nach Novellierung der Sondernutzungssatzung als Grundlage für Sondernutzungsgenehmigungen, städtische Planungen und sonstige Vereinbarungen.
4. Zur Verbesserung des Stadtbildes werden alle Streugutbehälter aus dem Stadtgebiet entfernt.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0540/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und bei Enthaltung des Stv. Wahlich (fraktionslos) wie folgt:
Der 1. Absatz wird wie folgt geändert:
Die Worte „wird zustimmend zur Kenntnis genommen“ werden ersetzt durch die Worte „wird beschlossen“.
2016-21/DS-I(A)0540 (neu)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. und bei Enthaltung des Stv. Wahlich (fraktionslos) wie folgt:
1. Das vom Büro Rehwaldt Landschaftsarchitekten, Bautzner Straße 133, 01099 Dresden, und dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellte Gestaltungshandbuch, Teil 3: „Sondernutzungen auf öffentlichen Flächen“ wird beschlossen.
2. Auf der Grundlage von Teil 3 „Sondernutzungen auf öffentlichen Flächen“ wird der Magistrat beauftragt, die Sondernutzungssatzung anzupassen. Die verbindliche Umsetzung des Gestaltungshandbuchs, Teil 3, erfolgt über die Sondernutzungssatzung.
3. Das Gestaltungshandbuch dient nach Novellierung der Sondernutzungssatzung als Grundlage für Sondernutzungsgenehmigungen, städtische Planungen und sonstige Vereinbarungen.
4. Zur Verbesserung des Stadtbildes werden alle Streugutbehälter aus dem Stadtgebiet entfernt.
2016-21/DS-I(A)0540 (alt)
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Das vom Büro Rehwaldt Landschaftsarchitekten, Bautzner Straße 133, 01099 Dresden, und dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellte Gestaltungshandbuch, Teil 3: „Sondernutzungen auf öffentlichen Flächen“ wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Auf der Grundlage von Teil 3 „Sondernutzungen auf öffentlichen Flächen“ wird der Magistrat beauftragt, die Sondernutzungssatzung anzupassen. Die verbindliche Umsetzung des Gestaltungshandbuchs, Teil 3, erfolgt über die Sondernutzungssatzung.
3. Das Gestaltungshandbuch dient nach Novellierung der Sondernutzungssatzung als Grundlage für Sondernutzungsgenehmigungen, städtische Planungen und sonstige Vereinbarungen.
4. Zur Verbesserung des Stadtbildes werden alle Streugutbehälter aus dem Stadtgebiet entfernt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung