Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 31. Januar 2019
TOP 12
Änderung der Satzung über die Entschädigung von Gemeindevertretern
und ehrenamtlich Tätigen der Stadt Offenbach am Main
Antrag Stadtverordnetenvorsteher vom 09.01.2019, 2016-21/DS-I(A)0542
Herr Stv. Rafoud (SPD) gibt zu Protokoll, dass er den Stv.-Saal verlässt und an der Abstimmung nicht teilnimmt.
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit gegen die Stimmen der Fraktion AfD und bei Enthaltung des Stv. Wahlich (fraktionslos) wie folgt:
Aufgrund der §§ 5, 7, 27, 50 und 51 Ziffer 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.6.2018 (GVBl. S. 291) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main
am folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung von Gemeindevertretern und ehrenamtlich Tätigen der Stadt Offenbach am Main vom 12.12.1978, zuletzt geändert durch Satzung vom 30.11.2017 beschlossen:
Artikel 1
§ 3 wird wie folgt ergänzt:
Aufwandsentschädigung
Nach den Absätzen (1) und (2) wird neu eingefügt:
(3) Die Mitglieder des Ausländerbeirates erhalten für die Teilnahme an Sitzungen des Ausländerbeirates und der sonstigen städtischen Gremien eine Aufwandsentschädigung von 30,-- EUR je Sitzung.
Die nachfolgenden Absätze verschieben sich entsprechend.
Artikel 2
In-Kraft-Treten:
Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung