Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-II(A)0048Ausgegeben am 13.02.2019

Eing. Dat. 31.01.2019

 

 

Zukunft des Schultheisweihers

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.08.2018,

2016-21/DS-I(A)0459

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2019-044 (Dez. IV, Amt 33) vom 30.01.2019

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 16.08.2018 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen im Rahmen von landschafts- und naturschutzrechtlichen Vorgaben zum Unterhalt des Schultheis-Weihers notwendig sind und mit welchen einmaligen und wiederkehrenden Kosten dies verbunden ist.

 

Der Magistrat wird zudem beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob und welche Maßnahmen ergriffen werden müssten, um die Funktion des Weihers als Badesee dauerhaft zu sichern und mit welchen einmaligen und wiederkehrenden Kosten dies verbunden ist.

 

Zudem ist darzustellen, welche Kosten mit dem Weiher in den letzten 3 Jahren verbunden waren.

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Der erste Teil des Prüfauftrags beinhaltet die Frage, ob und wenn ja, welche Maßnahmen erforderlich sind, das Naturschutzgebiet zu schützen, wenn der Badebetrieb eingestellt wird. Unabhängig vom Badebetrieb muss das Naturschutzgebiet vor schädlichen Einwirkungen bewahrt werden. Die notwendigen Maßnahmen entsprechen denen bei laufendem Badebetrieb, um den Weiher in einem, den rechtlichen Anforderungen entsprechenden, angemessenen Zustand erhalten zu können. Das Gelände ist für die Deponieüberwachung und Neozoen- und Neophyten-bekämpfung zugänglich und unter Begehung und Beobachtung zu halten. Die Geländeaufsicht und Geländeunterhaltung sind zuerst für die Vermeidung von Beeinträchtigungen im Naturschutzgebiet durch Müllablagerung, Verwilderung und Störungen  notwendig.

 

Es besteht eine rechtliche Verpflichtung,  bei gleichbleibenden Randbedingungen, die ökologische Funktion des Gewässers und des Lebensraumes zu erhalten.

 

Allein der Erhalt der ökologischen und naturschutz- sowie artenrechtlichen Funktionen  und die Gewährleistung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Sicherung des Naturschutzgebiets erfordern jährliche Kosten in Höhe von 70.000 € .

 

Im Rahmen von landschafts- und naturschutzrechtlichen Vorgaben müssen folgende Maßnahmen grundsätzlich ergriffen werden (geschätzte Bruttokosten):

 

 

1.    Handlungen der Wasser-, Boden- und Naturschutzbehörde im Rahmen der Aufsicht und Unterhaltungsarbeiten am Gewässer (stadtinterne Personalkosten für die Maßnahmenplanung, Überwachung und Öffentlichkeitsarbeit inkl. Beschwerdemanagement).

                                                                                              

2019:  30.000 €/a

 

 

2.    Maßnahmen zum ökologischen Gewässererhalt, Besatz von Aalen im Schultheis-Weiher gemäß der Zulassung von Ausnahmen nach § 8 Abs. 3 von dem Verbot des § 8 Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei und den Schutz der Fische (Ausnahmegenehmigung vom 5. Oktober 2017). Dazu gehört auch die jährliche Nahrungsuntersuchung an Raubfischen sowie Reusenbefischung.

                                                                                                          2019:  10.000€/a

 

 

            Hinweis: Im Herbst 2018 wurde erstmals die Einwanderung des Kamber- Krebses und des Signalkrebses festgestellt. Beide gelten als gebietsfremd und         invasiv.

  zurzeit nicht bezifferbar

 

3.    Messtechnische Überwachung der Gewässerökologie während der Vegetationsperiode durch Gewässerökologen (Freilandarbeiten, chemisch-analytische Laborarbeiten und Berichterstattung).

 

 2019: 10.000 €/a

 

 

4.    Kosten für die Deponienachsorge (Überwachung der Sickerwässer und Ausgasung, bodenschutzrechtliche Maßnahmen, sowie Instandhaltung der Schutzvorrichtungen und Messeinrichtungen).

 

Zweijährig,  2019 fällig: 5.000 €/a

 

 

5.    Weitere gutachterliche Leistungen im Rahmen der Gewässeraufsicht (Machbarkeitsstudien, Gutachten usw.).

 

2019: 15.000€/a

 

 

6.    Pacht für 14 Grundstücke gem. Pachtvertrag vom 01.11.2003

 

                                                                                                          aktuell: 300 €/a

 

 

7.    Kosten für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung (zurzeit in den Badebetriebskosten enthalten).

 

 

Für den Badebetrieb sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:

 

1.    Einmalig: Maßnahmen im Rahmen des Gänsemanagements (Umsetzung in 2019 Anlage von land- und wasserseitigen Schilfinseln zur Reduzierung der Verkotung, des Nährstoffeintrags und zur Reinhaltung des Strandbereichs.                                                                                                           

                                                                                                                      20.000 €       

Jährlich:

 

1.    Dienstleistungen der GBM gemäß Dienstleistungsvertrag vom  25. März 2010. Dazu gehören u.a. Betreuung der Flächen, Durchführung des Badebetriebs und Sicherstellung der Badeaufsicht, Sicherstellung von operativen Tätigkeiten, Verkehrssicherungspflicht, geringfügige Gebäudeinstandsetzungsmaßnahmen usw.

180.000 €/a

 

 

2.    Entfernung der Wasserpflanzen und Algen im Badebereich, Betreuungserweiterung, Beseitigung der Vandalismusschäden, Zusatzpersonal.

7.000 €

 

 

3.    Badegewässeruntersuchungen (mikrobiologische und mikroskopische Untersuchungen und Untersuchungen auf Chlorophyll-a).

3.000 €/a

 

 

4.    Jährlich behelfsweise, für einen Zeitraum von ca. 3 Jahren, seeinterne Fällung zur Phosphorreduzierung (vorausgesetzt die Bedingungen sind wie in 2018).

 

                                                                                                                      30.000 €/a

 

 

            Einmalig: externe Phosphat-Elimination inkl. Planungskosten,  Anschaffung und Installation der Anlage, 450.000 €, laufende Kosten bis zu 50.000 €/a,    .

 

 

Laufende Kosten jährlich liegen somit im Durchschnitt bei 215.000.

Die Kosten variieren bei außergewöhnlichen Vorkommnissen z.B. Vandalismus (Einbruch – fand vor kurzem in der Hütte im Naturschutzgebiet statt, Kosten sind noch nicht bekannt), Badeunfälle o.ä. . Bauliche Maßnahmen z.B. an den Toiletten oder Duschen oder am Badesteg wurden 2018 nicht durchgeführt. Deponieüberwachung fand 2018 nicht statt.

 

 

In den letzten 3 Jahren waren folgende Kosten mit dem Weiher verbunden:

 

2018               Betriebskosten: bisher 200.420,99 € (vor Endabrechnung)

Deponienachsorge:          0,00 €

 

2017               Betriebskosten: 205.000 €            Deponienachsorge: 12.000 €

 

2016               Betriebskosten: 239.000 €            Deponienachsorge: 32.000 €