Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-II(A)0057Ausgegeben am 14.06.2019
Eing. Dat. 23.05.2019
Videoüberwachung des Europaplatzes im Stadtteil Lauterborn
Videoüberwachung auf öffentlichen Wegen und Plätzen,
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2009,
2016-21/DS-I(A)495
dazu: Magistratsvorlage Nr. 2019-166 vom 22.05.2019
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 01.10.2009 folgenden Beschluss gefasst:
…
4. Die Videoüberwachung des Europaplatzes wird ausdrücklich nur für einen befristeten Zeitraum beschlossen. Die Wirksamkeit und Notwendigkeit aller von dr Stadt Offenbach am Main nach § 14 Abs. 4 HSGO betriebenen Videoanlagen ist in jährlichen Rhythmus zu überprüfen. Das Ergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung zu berichten.
Mit dem oben genannten Errichtungsbeschluss zur Videoüberwachung am Europaplatz hatte die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat beauftragt, jährlich über Wirksamkeit und Notwendigkeit der von der Stadt Offenbach am Main nach § 14 Abs. 4 HSOG errichteten Videoüberwachungsanlagen zu berichten.
Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:
Die Verfolgung und Ahndung von Straftaten liegt in der Zuständigkeit der Polizei, so dass der Magistrat zur Beantwortung der Anfrage das Polizeipräsidium Südost-hessen um eine Einschätzung gebeten hat. Die zwischenzeitlich erfolgte Antwort wird hier wörtlich zitiert, die im Text vorhandene Tabelle befindet sich in der Anlage:
„Zitat Anfang“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Freier,
entsprechend Ihrer Anfrage übersende ich Ihnen die Anzahl der Straftaten an videoüberwachten Örtlichkeiten im Stadtgebiet im Langzeitvergleich von 2012 bis 2018.
„Zitat Ende“
Tabelle in der Anlage
„Zitat Anfang“
Im Jahr 2012 wurden in den sechs videoüberwachten Bereichen 440 Straftaten registriert. 2018 kam es an denselben Örtlichkeiten zu 251 Taten.
In der Summe ist somit ein Rückgang um 189 Fälle festzustellen.
Beispielhaft bedeutet dies für den Marktplatz eine Reduzierung um 32,34 % und für die Hermann-Steinhäuser-Straße um 71,74 %.
Im Jahresvergleich kam es an den sechs videoüberwachten Örtlichkeiten in Jahr 2017 zu 250 Straftaten und 2018 zu 251.
Auch wenn für einen kurzen Zeitraum eine Stagnation der Straftatenentwicklung festzustellen ist, bleibt nach hiesiger Einschätzung die Videoüberwachung ein sehr gutes Mittel zur Erhöhung der objektiven aber auch subjektiven Sicherheit in der Stadt Offenbach am Main. Gerade die Langzeitentwicklung macht den präventiven Mehrwert der Videoüberwachung sehr deutlich.
In diesem Zusammenhang erneuere ich unsere Empfehlung, die im Jahr 2004 in Betrieb genommene Videoüberwachungsanlage am Marktplatz gemäß der fortgeschrittenen technischen Entwicklung zu optimieren. Die derzeitige Qualität der Bildaufzeichnungen wird durch die auswertenden Kolleginnen und Kollegen als unzureichend bewertet, da die Aufnahmen zum großen Teil für die gerichtsverwertbare Beweisführung ungeeignet sind. Erste Gespräche mit dem Leiter des Ordnungsamtes, Herrn Weigand und meinem Stabsbereich Prävention mit Hinweis auf die aktuellen technischen Möglichkeiten, z. B. auf die in der Stadt Hanau im Juli 2018 installierte Videoüberwachungsanlage, haben bereits stattgefunden.
Mit freundlichen Grüßen
(i.V. Wetz)
Polizeivizepräsidentin
„Zitat Ende“
Auch aus der Sicht des Offenbacher Ordnungsamtes wirken sich die im Stadtgebiet installierten Kameras positiv auf das im Einwirkungsbereich befindliche Umfeld aus. So sind negativen Erscheinungen wie Lärmbelästigungen bis spät in die Nacht, große Menschenansammlungen mit teils bedrohlichem Charakter in den kamera-überwachten Bereichen und auch illegale Müllablagerungen deutlich zurück-gegangen.
Anlage:
Langzeitvergleich 2012 bis 2018