Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0666Ausgegeben am 05.09.2019

Eing. Dat. 05.09.2019

 

 

 

 

 

Sanierung und Umgestaltung Spielplatz Richard-Wagner-Straße/ Bethnal-Green Straße

hier: Erweiterter Projektbeschluss und Bereitstellung überplanmäßiger Mittel gemäß § 100 HGO

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-337 (Dez. IV, Amt 60) vom 04.09.2019

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Der Erhöhung der Gesamtkosten von ursprünglich 150.000,00 € brutto um 60.000,00 € brutto auf 210.000,00 € brutto wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderlichen Mittel werden bei dem Produktkonto 13010100.0952005260, Investitionsnummer 1301010900601304 „Spielplatz Richard-Wagner-Straße / Bethnal-Green-Straße wie folgt bereitgestellt:

 

Haushaltsmittel bis 2018:                             100.000,00 €

Haushaltsmittel 2019:                                     40.000,00 €

Überplanmäßige Mittel  2019:                       70.000,00 €

Gesamt:                                                         210.000,00 €

 

Für 2020 waren 10.000 € eingestellt. Aufgrund dessen, dass der Gesamtbetrag bereits in 2019 beauftragt werden muss und keine VE zur Verfügung steht, müssen insgesamt 70.000 € an überplanmäßigen Mitteln in 2019 bereitgestellt werden. Die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel in Höhe von 70.000 € erfolgt aufgrund der aktuellen unvorhergesehenen Marktsituation im Landschaftsbaugewerbe und des drohenden Verfalls von Fördermitteln mittels Beschluss gemäß § 100 HGO überplanmäßig.Weiterhin ist die Bereitstellung der üüberplanmäßigen Mittel notwendig zur Durchführung der Maßnahmen und insofern unabweisbar. Die Maßnahme wird zu 100 % gefördert.

 

Die Reduzierung der Planmittel 2020 um 10.000 € erfolgt im Rahmen der Änderungsliste zum Haushalt 2020.

 

Die Deckung erfolgt durch Reduzierung der Planmittel 2019 um 70.000 € auf dem Produktkonto 13010100.0952007860, Inv. Nr. 1301010900601211 „Spielplatz Johannes-Morhart-Str. Freimachung – KIPL“.

 

3.    Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus dem Regionalfonds und dem Regionallastenausgleichsgesetz des Hessischen Ministeriums der Finanzen und ist wie folgt vorgesehen:

 

Zuwendung Regionalfonds (Stadtumbau)

Produktkonto 13010100.3601005460:                       50.000,00 €

Zuwendung Regionallastenausgleichsgesetz

Produktkonto 13010100.3601005460:                     160.000,00 €

Kreditmarktmittel:                                                                 0,00 €

Gesamt:                                                                         210.000,00 €

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordneten haben mit Beschluss vom 28.5.2019 (Vorlage Nr. 2019-150, Dez. IV, Amt 60 vom 23.5.2019) der Sanierung des Spielplatzes Richard-Wagner-Straße / Bethnal-Green-Straße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 150.000,00 zu Lasten des Produktkontos 13010100.0952005260 Sanierung Spielplatz Richard-Wagner-Straße/ Bethnal-Green-Straße zugestimmt.

 

Im Rahmen der Angebotseinholung zur Erbringung der Bauleistungen wurde festgestellt, dass die im Projektbeschluss veranschlagten Projektkosten in Höhe von 150.000 € aufgrund der aktuellen Marktsituation im Landschaftsbaugewerbe nicht ausreichen und um 60.000 € angehoben werden müssen. Außer den Mehrkosten für den Bauauftrag in Höhe von 50.000,00 € beinhaltet diese Summe auch eine Erhöhung des Ansatzes für Unvorhergesehenes, um dem erhöhten Preisniveau Rechnung zu tragen.

 

Bisher hatten sich im Bereich des Landschaftsbaus die allgemein im Baugewerbe festzustellenden Preissteigerungen noch nicht ausgewirkt. Insofern wurde in der Kostenberechnung nur eine moderate Steigerung einkalkuliert. Das tatsächliche Submissionsergebnis war insofern nicht vorhersehbar.

 

Um die vorhandenen Mittel aus dem Regionallastenausgleichsgesetz in diesem Jahr ausschöpfen zu können, ist die Beauftragung zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich.

 

Die zusätzlichen Kosten in Höhe von 60.000,00 € wurden vom Revisionsamt geprüft und als berechtigt anerkannt.

 

Die vom Revisionsamt geprüften Folgekosten verändern sich nicht.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen eine detaillierte Kostenberechnung inkl. Folgekostenberechnung zur Einsichtnahme aus.