Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. September 2019

 

 

TOP 12
Oberbodensanierung von zwei Grundstücken
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-328 (Dez. IV, Amt 33) vom 04.09.2019,
2016-21/DS-I(A)0659

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlagen einstimmig wie folgt:

 

1.    Auf zwei privaten Grundstücken, die auf einer ehemaligen Deponie liegen, werden Sanierungs- oder Sicherungsmaßnahmen in Form einer Oberbodensanierung durchgeführt.

 

2.    Die Gesamtkosten für die Sanierung / Sicherung der beiden Grundstücke belaufen sich nach Vorlage eines Sanierungskonzeptes der Firma DEKRA auf etwa 150.000 €.

 

3.    Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Haushaltsjahr 2020 und soll spätestens bis Mai 2020 abgeschlossen sein. Die erforderlichen Mittel werden auf dem Produktkonto 14010100.6171000033 „Fremdentsorgung Deponien“ wie folgt zur Verfügung gestellt:

 

Rückstellung aus Vorjahren:      60.000 €

Haushaltsmittel 2020:                  90.000 €

Gesamt:                                       150.000 €

 

Die Mittel für den Haushalt 2020 sowie die Finanzmittel für die Rückstellung werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 eingeplant.

 

 

Die nichtöffentlichen Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung