Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0702/2Ausgegeben am 14.11.2019

Eing. Dat. 14.11.2019

 

 

 

 

 

Bebauungsplan Nr. 647 „Ehem. Güterbahnhof Offenbach“

Ergänzungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 14.11.2019

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage DS-I(A)0702 wird wie nachstehend ergänzt:

 

•          in den textlichen Festsetzungen unter 15.9 „Außenbeleuchtung“ wird ergänzt: „Nach oben gerichtete Beleuchtung ist unzulässig.“

 

•          in den textlichen Festsetzungen unter 15.2 „…und Sammlung von Niederschlagswasser“ wird ergänzt: „Das von den baulichen Anlagen abfließende Niederschlagswasser der abflusswirksamen Dachflächen ist aufzufangen und zu sammeln. Das gesammelte Wasser ist als Brauchwasser (Gartenbewässerung) zu verwenden oder ortsnah zu versickern. Der Einsatz auch für andere Anwendungen wie z.B. WC-Spülung, Waschmaschine etc. wird empfohlen. Zur Ermittlung des Fassungsvermögens ist von mindestens 20 l/m² projizierter abflussrelevanter Dachfläche auszugehen. Zisternen sind durch einen Überlauf an das örtliche Entwässerungssystem anzuschließen und mit Rückstausicherung zu versehen oder nach Möglichkeit auf dem Grundstück zur Versickerung zu bringen. Darüber hinaus anfallendes Niederschlagswasser ist gedrosselt auf 10 Liter pro Sekunde und Hektar in den öffentlichen Regenwasserkanal einzuleiten.“

 

 

Begründung:

 

Mit dem Billigungsbeschluss wird der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 647 mit Begründung für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben. Die oben genannten Inhalte sollen zum Beschluss für die Offenlage noch ergänzt werden. Damit wird die Vorlage an bereits beschlossene Bebauungspläne anderer Bauvorhaben angeglichen, sodass ein einheitliches Vorgehen der Stadt deutlich wird.