Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14. November 2019

 

TOP 13
Leinenpflicht im Offenbacher Stadtwald
Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 11.10.2019, 2016-21/DS-I(A)0680
Änderungsantrag DIE LINKE. vom 06.11.2019, 2016-21/DS-I(A)0680/1

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

2016-21/DS-I(A)0680

 

Der Magistrat wird beauftragt im Offenbacher Stadtwald den Leinenzwang einzuführen. Hierfür ist eine entsprechende Satzung zu erstellen und zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0680/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Tenor des Antrags wird durch folgende Formulierung ersetzt:

Der Magistrat wird beauftragt, an den meistgenutzten Zugangspunkten zum Stadtwald Beschilderungen mit folgendem Hinweis (oder inhaltsgleich) aufzustellen:

 

"Liebe Hundehalter*innen,

bitte machen Sie sich auch im Offenbacher Stadtwald stets bewusst, dass Sie für das Handeln Ihres Hundes voll verantwortlich sind. Wenn Sie also nicht sicher sind, dass Sie Ihren Hund jederzeit im Blick behalten und ihn in jeder Situation sofort zu sich zurückholen können, müssen Sie den Hund am der Leine führen, um Gefahren für andere Waldbesucher, andere Hunde und das Wild auszuschließen."

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

2016-21/DS-I(A)0680

 

Der Magistrat wird beauftragt im Offenbacher Stadtwald den Leinenzwang einzuführen. Hierfür ist eine entsprechende Satzung zu erstellen und zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

nachrichtlich:

Fr. Stv. Richter (B´90/Die Grünen) stellt in Ihrem Redebeitrag klar, dass mit Offenbacher Stadtwald das Waldgebiet der Stadt Offenbach gemeint ist.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung