Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 14. November 2019
TOP 19
Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Elektrosmog und Mobilfunkfrequenzen oberhalb von 3,7 GHz bei 5G Mobilfunk
Antrag Stv. Reinhard Wahlich (fraktionslos) vom 30.10.2019, 2016-21/DS-I(A)0686
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
1. Die Stadtverordnetenversammlung bekennt sich dazu, dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung immer oberste Priorität einzuräumen.
2. Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich gegen die überstürzte und flächendeckende Einführung der zusätzlichen Mobilfunkfrequenzen oberhalb von
3,7 GHz (3.700 MHz) bis zu 200 GHz zum Betrieb der Mobilfunkgeneration "5G" im Stadtgebiet Offenbach am Main aus.
Die am 12. Juni 2019 versteigerten Frequenzen bis 3,7 GHz sind hier ausdrücklich nicht gemeint.
3. Eine gewerbliche oder landwirtschaftliche Nutzung von 5G-Frequenzen oberhalb von 3,7 GHz im Gewerbegebiet, Urbanes Gebiet, Mischgebiet ist von Absatz 2 grundsätzlich nicht betroffen, sofern die Nutzung sich auf das Privatgelände beschränkt.
Offenbach a. M., den 08.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung