Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. Dezember 2019

 

 

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Veränderungssperre im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 651 „Kaiserlei Nordwest“
hier: Aufstellung der Satzung über die Veränderungssperre für einen Teilbereich des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 651 „Kaiserlei Nordwest“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-435 (Dez. IV, Amt 60) vom 13.11.2019,
2016-21/DS-I(A)0705

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. wie folgt:

 

Zur Sicherung der Planung wird nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. §§ 16 und 17 BauGB sowie § 5 der Hessische Gemeindeordnung (HGO) die Veränderungssperre im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 651 „Kaiserlei Nordwest“ mit dem Inhalt gemäß Anlage 1 als Satzung beschlossen.

 

Der Geltungsbereich der Satzung gemäß § 14 BauGB wird umgrenzt durch:

 

  • Im Norden: Gemarkung Offenbach, Flur 5, Flurstücke 434/27, 13/13 und 343/28,
  • Im Osten: BAB 661 in der Gemarkung Offenbach, Flur 5, Flurstücke 343/13, 355/17, 355/16, 355/15, 355/18, 345/49 sowie teilweise 355/10,
  • Im Süden: Strahlenbergerstraße,
  • Im Westen: Gemarkung Offenbach, Flur 5, Flurstück 343/27.

 

Die Umgrenzung des Geltungsbereichs ist im beigefügten Übersichtsplan (Anlage 2) dargestellt.

 

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind insbesondere die Sicherung der Planung für die Flurstücke innerhalb des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 651 „Kaiserlei Nordwest“.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung