Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. Dezember 2019

 

 

 

 

 

TOP 9
Frankfurt RheinMain GmbH International Marketing of the Region
hier: Neustrukturierung von Geschäftsanteilen, Anteilserhöhung und Neueintritt

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-450 (Dez. I, Amt 20) vom 04.12.2019,
2016-21/DS-I(A)0707

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

I.             Neustrukturierung der Geschäftsanteile der Wirtschaftsinitiative FrankfurtRheinMain e. V.

 

Der Wunsch des Wirtschaftsinitiative FrankfurtRhein-Main e.V., die von ihm gehaltene Beteiligung an der Gesellschaft von nominal EUR 6.250,00 (2,5 %) um nominal EUR 3.750,00 (1,5%) auf nominal EUR 2.500,00 (1%) zu reduzieren, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.*

 

Die Teilung des in der Liste der Gesellschafter mit Stand vom 6. September 2019 als Geschäftsanteil mit der laufenden Nr. 12 geführten Geschäftsanteils von nominal EUR 6.250,00 in drei Geschäftsanteile, und zwar in einen Geschäftsanteil von nominal EUR 2.500,00, einen weiteren Geschäftsanteil von nominal EUR 3.125,00 und einen weiteren Geschäftsanteil von nominal EUR 625,00 wird beschlossen und der Geschäftsführer der Gesellschaft wird angewiesen, eine berichtigte Liste der Gesellschafter beim Handelsregister einzureichen.

 

 

II.            Anteilserhöhung der Stadt Raunheim

 

Der Wunsch der Stadt Raunheim, die Geschäftsanteile zu erhöhen, wird begrüßt.

 

Es wird beschlossen, dass die Gesellschafterversammlung gemäß § 26 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft zustimmt, dass der Wirtschaftsinitiative FrankfurtRheinMain e.V. den durch den Teilungsbeschluss zu TOP 3 I. entstandenen (Teil-)Geschäftsanteil von nominal EUR 3.125,00 mit allen Rechten und Pflichten auf die Stadt Raunheim, Körperschaft des öffentlichen Rechtes überträgt. Die Stadt Raunheim erwirbt den Geschäftsanteil zusätzlich zu dem von ihr bereit gehaltenen Geschäftsanteil von nominal EUR 1.875,00.

 

Der Aussprache der Empfehlung, dass der Wirtschaftsinitiative FrankfurtRheinMain e.V. und die Stadt Raunheim als Kaufpreis für den zusätzlich erworbenen Geschäftsanteil einen Betrag in Höhe des Nominalbetrages des Geschäftsanteils (EUR 3.125,00) vereinbaren, wird zugestimmt.

Der Aussprache der Empfehlung, dass der Wirtschaftsinitiative FrankfurtRheinMain e.V. und die Stadt Raunheim in dem Kauf- und Übertragungsvertrag für den Geschäftsanteil vereinbaren, dass die Übertragung des Geschäftsanteils im Verhältnis zwischen dem Wirtschaftsinitiative FrankfurtRheinMain e.V. und der Stadt Raunheim schuldrechtlich auf den 1. Januar 2020 00:00 Uhr wirken soll, ab diesem Tag alle Rechte und Pflichten aus dem veräußerten Geschäftsanteil als auf die Stadt Raunheim übergegangen gelten und die Stadt Raunheim somit für den zusätzlich erworbenen Geschäftsanteil erstmals für das Geschäftsjahr 2020 die nach § 7 des Gesellschaftsvertrages festgelegte Zuzahlung an die Gesellschaft zahlen wird, die zuzüglich der Zuzahlung für den bereits gehaltenen Geschäftsanteil für das Jahr 2020 voraussichtlich insgesamt EUR 80.000,00 betragen wird, wird zugestimmt.

 

Der Anweisung der Geschäftsführung der Gesellschaft, unabhängig davon, wann der zusätzliche Geschäftsanteil mit dinglicher Wirkung auf die Stadt Raunheim übergeht, hinsichtlich der Zuzahlung, wie in dem vorstehenden Absatz genannt, nach § 7 des Gesellschaftsvertrages für das Jahr 2020 zu verfahren, wird zugestimmt.

 

 

III.          Neueintritt des Rhein-Lahn-Kreises

 

Die Entscheidung des Rhein-Lahn-Kreises, neuer Gesellschafter der FRM GmbH werden zu wollen, wird begrüßt.

 

Es wird beschlossen, dass die Gesellschafterversammlung gemäß § 26 des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft zustimmt, dass der Wirtschaftsinitiative FrankfurtRheinMain e.V. den durch den Teilungsbeschluss zu TOP 3 I. entstandenen (Teil-)Geschäftsanteil von nominal EUR 625,00 mit allen Rechten und Pflichten auf den Rhein-Lahn-Kreis, Körperschaft des öffentlichen Rechtes, überträgt.

 

Der Aussprache der Empfehlung, dass der Wirtschaftsinitiative FrankfurtRheinMain e.V. und der Rhein-Lahn-Kreis als Kaufpreis für den Geschäftsanteil einen Betrag in Höhe des Nominalbetrages des Geschäftsanteils (EUR 625,00) vereinbaren, wird zugestimmt.

 

Der Aussprache der Empfehlung, dass der Wirtschaftsinitiative FrankfurtRheinMain e.V. und der Rhein-Lahn-Kreis in dem Kauf- und Übertragungsvertrag für den Geschäftsanteil vereinbaren, dass die Übertragung des Geschäftsanteils im Verhältnis zwischen dem Wirtschaftsinitiative FrankfurtRheinMain e.V. und dem Rhein-Lahn-Kreis schuldrechtlich auf den 1. Januar 2020 00:00 Uhr wirken soll, ab diesem Tag alle Rechte und Pflichten aus dem veräußerten Geschäftsanteil als auf den Rhein-Lahn-Kreis übergegangen gelten und der Rhein-Lahn-Kreis somit für den erworbenen Geschäftsanteil erstmals für das Geschäftsjahr 2020 die nach § 7 des Gesellschaftsvertrages festgelegte Zuzahlung an die Gesellschaft zahlen wird, die für das Jahr 2020 voraussichtlich EUR 10.000,00 betragen wird, wird zugestimmt.

 

Der Anweisung der Geschäftsführung der Gesellschaft, unabhängig davon, wann der zusätzliche Geschäftsanteil mit dinglicher Wirkung auf den Rhein-Lahn-Kreis übergeht, hinsichtlich der Zuzahlung, wie in dem vorstehenden Absatz genannt, nach § 7 des Gesellschaftsvertrages für das Jahr 2020 zu verfahren, wird zugestimmt.

 

 

IV.          Anteilserhöhung der Stadt Raunheim

 

Der Anweisung des Geschäftsführers, für die Veräußerungsfälle, die Gegenstand der Beschlüsse zu TOP 3 II. und TOP 3 III. sind, das der Gesellschaft aus § 27 des Gesellschaftsvertrages zustehenden Erwerbsrecht nicht auszuüben, wird zugestimmt.

 

Der Anweisung des Geschäftsführers, von allen Gesellschaftern die Verzichtserklärung einzuholen, für die Veräußerungsfälle, die Gegenstand der Beschlüsse zu TOP 3 II. und TOP 3 III. sind, auf das ihnen aus § 27 des Gesellschaftsvertrages zustehenden Erwerbsrecht unter der Bedingung zu verzichten, wird zugestimmt.

 

Jeder Gesellschafter wird einzeln gebeten, die Verzichtserklärung ausgefüllt und unterzeichnet im Vorfeld oder am Tag der Gremiensitzung am 13. Dezember 2019 an die Geschäftsführung im Original zu übermitteln. Die Verzichtserklärung ist diesem Beschluss als Anlage beigefügt.

 

* Nachrichtlich: Abstimmung zu diesem Absatz entfällt, da es sich nur um eine Kenntnisnahme handelt.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung