Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. Dezember 2019

 

 

 

 

 

TOP 14
Stadtwerke Offenbach Holding GmbH (SOH)
hier: Flughafen Egelsbach – Verzicht auf die Ausübung eines Vorkaufsrechtes für Geschäftsanteile

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-467 (Dez. II, Amt 20 / SOH) vom 04.12.2019,
2016-21/DS-I(A)0712

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.    Auf die Ausübung eines Vorkaufrechtes für den Erwerb von Geschäftsanteilen an dem Flughafen Egelsbach aus einem Anteilskaufvertrag vom 30. Januar 2009 wird verzichtet.

 

2.    Die Geschäftsführung der SOH GmbH wird ermächtigt eine entsprechende Verzichtserklärung auf das Vorkaufrecht gegenüber der NetJets Luxembourg Holding Company S.à.r.l. abzugeben.

 

3.    Auf die Einberufung und Abhaltung einer förmlichen Gesellschafterversammlung wird verzichtet. Die Entscheidung des Magistrats, vorliegend als Organ der alleinig zur Entscheidung berufenen Gesellschafterin Stadt Offenbach, wird der GmbH durch Übersendung einer Beschlussausfertigung bekanntgegeben.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung