Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. Dezember 2019

 

 

TOP 20
Digital Pakt Schule Hessen gem. Hessisches Digitalpakt-Schule-Gesetz –
HDigSchulG
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-487 (Dez. IV, Amt 40) vom 04.12.2019,
2016-21/DS-I(A)0719
Änderungsantrag DIE LINKE. vom 17.12.2019, 2016-21/DS-I(A)0719/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0719

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.    Der Magistrat wird beauftragt, die Förderanträge zum Einsatz der Mittel für den Ausbau der förderfähigen digitalen Infrastruktur der städtischen Schulen auf der Basis der Verwaltungsvorschrift zum HDigSchulG zu erarbeiten und die Förderanträge fristgerecht bis zum 31.12.2021 bei der WlBank zu stellen. Die Einleitung des Förderantragsverfahrens erfolgt ggf. unabhängig von erforderlichen Gremienbeschlüssen, um die Fristen der Verwaltungsvorschrift wahren zu können. Dies umfasst auch bereits begonnene Maßnahmen in diesem Bereich ab dem Datum 17.05.2019, da dieses als rückwirkendes Datum in der Richtlinie zum HDigSchulG benannt wurde

2.    Der Magistrat wird beauftragt die Beteiligung der Schulen, des Hochbaumanagements und des Gebäudemanagements in geeigneter Weise sicher zu stellen. Die Projektbeteiligten stellen sicher, dass die erforderlichen Planungs- und Kostendaten erstellt werden und führen die Vergabeverfahren nach der geltenden Vergabeordnung durch. Im Rahmen des Berichtswesens des HDigSchulG wird den Stadtverordneten ein Umsetzungsstand über die erzielten Fortschritte bekannt gemacht.

 

3.    Das Förderkontingent gemäß der Anlage zu Artikel 1 §1 Absatz 1 HDigSchulG beträgt insgesamt 9.679.936 Euro (Bundeszuschuss: 7.259.936 Euro und Kofinanzierung: 2.420.000 Euro). Die Zuweisungen vom Land werden unter Maßnahme 0313010800402001 „diverse Anschaffungen i.R. Digitalpakt Hessen“ auf dem Produktkonto 03130100.3601000040 – „Sonderposten aus Zuweisungen vom Land“ vereinnahmt. Dieser Betrag wird ab dem Haushaltsjahr 2020 auf den eingerichteten Produktkonten 03130100.0240000040

„aktivierungspflichtige Softwarelizenzen Digital Pakt", 03130100.0850000040 „Büromaschinen, Orgamittel etc Digital Pakt", 03130100.0890001140„Anschaffungen GWG IT der Schulen Digital Pakt" sowie 03130100.0860000040 „Mobiliar Digital Pakt" bis 2025 veranschlagt bzw. eingeplant. Diese Produktsachkonten sind gegenseitig deckungsfähig.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0719/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antragstext wird wie folgt geändert:

 

1. Der Magistrat wird beauftragt, die Förderanträge zum Einsatz der Mittel für den Ausbau der förderfähigen digitalen Infrastruktur der städtischen Schulen auf Basis der Verwaltungsvorschrift zum HDigSchulG rechtzeitig zu erarbeiten und den zuständigen Gremien vorzulegen, sodass diese unter Wahrung der Fristen der Verwaltungsvorschrift einbezogen und die Anträge fristgerecht bis 31.12.2021 bei der WI-Bank eingereicht werden können.

 

2. (bleibt erhalten)

 

3. (bleibt erhalten)

 

 

2016-21/DS-I(A)0719

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.     Der Magistrat wird beauftragt, die Förderanträge zum Einsatz der Mittel für den Ausbau der förderfähigen digitalen Infrastruktur der städtischen Schulen auf der Basis der Verwaltungsvorschrift zum HDigSchulG zu erarbeiten und die Förderanträge fristgerecht bis zum 31.12.2021 bei der WlBank zu stellen. Die Einleitung des Förderantragsverfahrens erfolgt ggf. unabhängig von erforderlichen Gremienbeschlüssen, um die Fristen der Verwaltungsvorschrift wahren zu können. Dies umfasst auch bereits begonnene Maßnahmen in diesem Bereich ab dem Datum 17.05.2019, da dieses als rückwirkendes Datum in der Richtlinie zum HDigSchulG benannt wurde

2.     Der Magistrat wird beauftragt die Beteiligung der Schulen, des Hochbaumanagements und des Gebäudemanagements in geeigneter Weise sicher zu stellen. Die Projektbeteiligten stellen sicher, dass die erforderlichen Planungs- und Kostendaten erstellt werden und führen die Vergabeverfahren nach der geltenden Vergabeordnung durch. Im Rahmen des Berichtswesens des HDigSchulG wird den Stadtverordneten ein Umsetzungsstand über die erzielten Fortschritte bekannt gemacht.

 

3.     Das Förderkontingent gemäß der Anlage zu Artikel 1 §1 Absatz 1 HDigSchulG beträgt insgesamt 9.679.936 Euro (Bundeszuschuss: 7.259.936 Euro und Kofinanzierung: 2.420.000 Euro). Die Zuweisungen vom Land werden unter Maßnahme 0313010800402001 „diverse Anschaffungen i.R. Digitalpakt Hessen“ auf dem Produktkonto 03130100.3601000040 – „Sonderposten aus Zuweisungen vom Land“ vereinnahmt. Dieser Betrag wird ab dem Haushaltsjahr 2020 auf den eingerichteten Produktkonten 03130100.0240000040

„aktivierungspflichtige Softwarelizenzen Digital Pakt", 03130100.0850000040 „Büromaschinen, Orgamittel etc Digital Pakt", 03130100.0890001140„Anschaffungen GWG IT der Schulen Digital Pakt" sowie 03130100.0860000040 „Mobiliar Digital Pakt" bis 2025 veranschlagt bzw. eingeplant. Diese Produktsachkonten sind gegenseitig deckungsfähig.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung