Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. Dezember 2019

 

 

 

 

 

TOP 4

Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach (Pb 05)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-407 (Dez. III, Amt 57) vom 30.10.2019,

2016-21/DS-I(A)0694

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kindertagesstätten

Offenbach für das Geschäftsjahr 2020, der im

 

1.1      Erfolgsplan

 

bei den Aufwendungen in Höhe von T€ 43.746 einschließlich des Erhalts von Betriebskostenzuschüssen gemäß Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten der Träger der Jugendhilfe und Elternbeiträge in der Stadt Offenbach am Main in Höhe von T€ 23.822* und den Erträgen in Höhe von T€ 43.524 mit einem Jahresverlust von T€ 222 abschließt;

 

            und im

 

1.2      Vermögensplan

 

einschließlich des Erhalts von Betriebskostenzuschüssen gemäß Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten der Träger der Jugendhilfe und Elternbeiträge in der Stadt Offenbach am Main

 

bei Einnahmen (Deckungsmittel) in Höhe von T€ 586 und Investitionen von    T€ 808 sowie einem Jahresverlust von T€ 222 abschließt;

 

1.3      Verpflichtungsermächtigungen werden nicht benötigt.

 

1.4      einschließlich der Stellenübersicht

 

            und der

 

1.5      Finanzplanung

 

wird gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.

 

2.         Kassenkredite werden nicht beansprucht.

 

3.            Die anfallenden Werbungskosten als Maßnahme zur Fachkräftegewinnung in Höhe von T€ 150 und die Investitionskosten für die Ausstattung in Kita 24 in Höhe von T€ 91 werden durch Inanspruchnahme des auf neue Rechnung vorgetragenen Jahresgewinns 2016 finanziert.

 

 

Die Anlage (Wirtschaftsplan 2020) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung