Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. Dezember 2019

 

 

 

 

 

TOP 4

Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen (Pb 11)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2019-403 (Dez. II, ESO) vom 30.10.2019,

2016-21/DS-I(A)0693

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der beigefügte Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2020 ist Bestandteil des Beschlusses und wird wie folgt festgesetzt:

 

1.  Erfolgs- und Vermögensplan

 

1.1.    Erfolgsplan                                                                                  

          Erträge                                                                                           € 81.693.721

          Aufwendungen                                                                             € 79.054.545
Jahresüberschuss                                                                       €   2.639.176

1.2.   Vermögensplan
Einnahmen (Deckungsmittel)                                                    €   3.766.443

          Entnahme aus der allgemeinen Rücklage*                             € - 1.000.000
Kreditaufnahme                                                                           € 10.373.557
Summe                                                                                          € 13.140.000

Kredittilgung                                                                                 €   2.295.000
Auflösung empfangener Ertragszuschüsse                            €      360.000
Investitionen                                                                                 € 10.485.000
Summe                                                                                          € 13.140.000

 

*   Es handelt sich um eine tatsächliche Entnahme, die aufgrund der Arithmetik des Finanzplans mit negativem Vorzeichen dargestellt ist.

 

2.  Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2020 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf € 10.373.557 festgesetzt.

 

3.  Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr 2020 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf € 6.100.000 festgesetzt.

 

4.  Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2020 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf € 1.000.000 festgesetzt.

 

5.  Stellenplan

Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2020 ist.

 

6.  Finanzplan

Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2020 ist.

 

 

Die Anlage (Wirtschaftsplan 2020) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung