Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 06. Februar 2020

 

TOP 8
Flächenschonende Innenentwicklung
Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 15.01.2020, 2016-21/DS-I(A)0733

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

1. Den Wiederaufbau von Dachgeschoßaufbauten, die schon einmal vorhanden waren, aber etwa wegen Zerstörung im Krieg zurückgebaut wurden, zu fördern und zu vereinfachen. Bestehende alte Bauakten sollen zur Verfügung gestellt werden und ein Wiederaufbau gemäß alter, bereits bewilligter Anträge soll erleichtert werden. Baugenehmigungen sollen für solche Projekte unter Einhaltung der Baugesetze und Ausführungsplanungen nach heutiger Norm garantiert werden.

 

2. Die Ausnahmeregelungen der „Satzung der Stadt Offenbach über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kraftfahrzeuge – Stellplatzsatzung“ anzuwenden und proaktiv bei flächenschonenden Bauprojekten anzuregen.

 

3. Bei gewerblich genutzten 1-2-geschossigen Gewerbebauten eine flächenschonende intensivere Nutzung - insbesondere durch Aufstockung bzw. mehrgeschossigen Neubau -  aktiv zu fördern und den Eigentümern Vorteile aufzuzeigen. Bei entsprechenden Neubauten den Investoren Vorschläge zu unterbreiten, dass mit Wohnen verträgliche Gewerbebetriebe sowie Infrastruktureinrichtungen auch gemeinsam mit Wohnungen in mehrgeschossigen Gebäudekomplexen errichtet werden, was gemäß BauGB und HBO grundsätzlich möglich ist.

 

Höhe, Struktur und Umfang haben sich dabei an der Umgebungsbebauung zu orientieren. Klimaschädliche Auswirkungen sind zu vermeiden, eine ausreichende Freiflächenversorgung im Sinne gesunden Wohnens ist sicherzustellen. Erforderliche Infrastrukturmaßnahmen sind mit Kostenaufstellungen darzustellen. Werden dabei relevante zusätzliche Infrastrukturmaßnahmen erforderlich, muss deren Finanzierung gewährleistet sein.

 

4. Bei Sanierungen von Gebäuden mit nicht mehr genutzten und erforderlichen Einzelhandelsflächen in B- und C-Lagen sollte in Zusammenarbeit mit dem Masterplanbeirat darauf hingewirkt werden, diese in Wohnflächen umzuwandeln. Ziel sollte hierbei sein, die Einzelhandelsflächen entsprechend des Innenstadtkonzeptes zu konzentrieren und den Leerstand in B- und C-Lagen zu reduzieren.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung