Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 05. März 2020

 

TOP 17
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 645
„Strahlenberger Straße Ost“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-081 (Dez. IV, Amt 62 und 60) vom 19.02.2020,
2016-21/DS-I(A)0758

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. wie folgt:

 

1.    Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 645 mit seinen Bestandteilen (Anlagen 1 und 2) für das Gebiet mit dem Geltungsbereich in der Gemarkung Offenbach, Flur 5, die Flurstücke 313/12, 313/13, 313/14, 313/15, 313/16, 313/18, 313/19, 313/20, 313/21, 313/22, 313/23, 313/24, 313/25, 313/26, 313/27, 313/28, 314/3, 345/8, 345/52, 345/53, 345/54, 345/68, 345/69, 345/70, 345/71, 345/72, 345/73, 345/74, 345/75, 345/76, 359/1 sowie teilweise 345/42 und 360/1 umfassend, umgrenzt im Norden von der nördlichen Grenze der Strahlenbergerstraße Flurstück 345/8, im Osten von der östlichen Grenze des Flurstück 345/8 sowie des Flurstücks 359/1 und der Verlängerung dieser Linie nach Süden, im Süden von der südlichen Grenze der Berliner Straße Flurstück 360/1, im Westen von der westlichen Grenze der Flurstücke 345/75 und 345/52 und der Verlängerung der östlichen Grenze dieser Flurstücke nach Norden. Die Flurstücke 345/52 und 345/75 gehören nicht zum Vorhaben, sind jedoch Bestandteil des Bebauungsplans,- sowie der zugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3) und die Begründung (Anlage 4), jeweils in der Fassung vom 18.02.2020, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

 

2.    Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB werden zur Kenntnis genommen. Der Auswertung der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren (Anlage 6) wird zugestimmt.

 

3.    Die Verhandlungen für den Durchführungsvertrag sind noch nicht abgeschlossen. Der fertige Entwurf wird den Stadtverordneten noch vor dem Satzungsbeschluss zur Kenntnis gegeben.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.08.2022

Die stellv. Vorsteherin der Stv.-Versammlung