Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0774/2Ausgegeben am 30.03.2020
Eing. Dat. 30.03.2020
Gesetz des Hessischen Landtags zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit und zur Verschiebung der Bürgermeisterwahlen
Einrichtung eines Sonderausschusses nach § 51 a HGO
Änderungsantrag stellvertretender Ausschussvorsitzender des HFB
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Ursprungstext wird wie folgt geändert:
Absatz 4, Satz 1 lautet:
Der Zentralausschuss hat 19 Mitglieder und setzt sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammen.
Absatz 4, Satz 2 des Antrags wird übernommen.
Begründung:
Das Stärkeverhältnis der Stadtverordnetenversammlung wird durch die Vergrößerung des Zentralausschusses auf 19 Mitglieder besser abgebildet.