Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0785Ausgegeben am 30.04.2020

Eing. Dat. 30.04.2020

 

 

Dreieichpark, Sanierung Spielplatz mit Wasserspielanlage, 1. Bauabschnitt

hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-185 (Dez. IV, Amt 60) vom 29.04.2020

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.       Der Sanierung des Wasserspielplatzes, nach der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit dem Büro Ulrike Stockert, Landschaftsarchitekten, Gutenbergstraße 24, 63165 Mühlheim, erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 280.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

 

 

2.         Die erforderlichen Mittel werden bei dem Produktkonto 13010100.6165001160 „Instandhaltung Park- und Gartenanlagen", PN V9012 und 13010100.6120000060 „Allgemeine Planungsleistungen wie folgt bereitgestellt:

 

13010100.6165001160:

Haushaltsmittel bis 2019:                                                       235.000,00 €
(davon erfolgte Rückstellungen 235.000,00 €)

 

13010100.6120000060:

 

Haushaltsmittel bis 2019:                                                         45.000,00 €

(davon erfolgte Rückstellungen 45.000,00 €)


Gesamt:                                                                                     280.000,00 €

 

3.         Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

         

Zuwendung Land - „Zukunft Stadtgrün“,

Produktkonto 09010600.5421000160:                                196.000,00 €

Kreditmarktmittel:                                                                       84.000,00 €

Gesamt:                                                                                     280.000,00 €

 

4.       Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von 27.758,59 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

Die Unterhaltungskosten in Höhe von 20.862,19 € (Pflegeleistung und Unterhaltung ESO), die Bestandteil der o. g. Folgekosten sind, erhöhen sich von 20.262,19 € um 600,00 € auf 20.862,19 €.

 

5.       Der Vergabe des dritten Teilauftrags von Architektenleistungen für die Leistungsphasen 5 (anteilig) - 9 gemäß „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“ (HOAI) an das Büro Stockert, Landschaftsarchitekten, Gutenbergstraße 24, 63165 Mühlheim, zum nachgeprüften Angebotspreis von 28.920,97 € sowie der Anpassung der Kosten für die Leistungsphasen 3 - 5 (anteilig) zum nachgeprüften Angebotspreis von 11.764,46 €, wird zugestimmt.

 

Die Gesamtvergabesumme erhöht sich damit:

 

Von:      (LP 1, 2)                                                   4.138,92 €

Um:       (LP 3 - 5 (anteilig))                               11.764,46 €

              (LP 5 (anteilig) - 9)                               28.920,97 €

Auf:                                                                       44.824,36 €

 

 

Begründung:

 

Für den Dreieichpark liegt ein Parkentwicklungskonzept (PEK) vor. Dieses bildet die Grundlage für die Entwicklung der gesamten Parkfläche (Grundsatzbeschluss vom 02.11.2017 gemäß Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-341 (Dez. I, Amt 60) vom 18.10.2017, Nr. 2016-21/DS-I(A)0294).

Im PEK ist unter Maßnahme zwölf die Überarbeitung des Spielplatzes aufgeführt. Die marode Wasserspielanlage wird nun zum Anlass genommen, den Spielplatz entsprechend der Vorgaben des PEK zu überplanen.

 

Die äußere Form des Spielplatzes ist im PEK nach den historischen Plangrundlagen festgelegt: Es soll statt des momentan wellenförmigen Randes eine der Historie entsprechende klare viereckige Platzsituation mit einer wassergebundenen Wegedecke realisiert werden. Der Platz ist in einer rasterförmigen Anordnung mit Bäumen (derzeit Rosskastanie) überstellt. Das Baumraster bleibt erhalten und soll kontinuierlich mit einer den Klimaerwärmungen angepassten Baumart fortgeschrieben werden.

 

Um den baumbestandenen höher gelegenen Platz zu betonen, sind die Randpflanzungen eine wichtige Komponente. Die Pflanzenauswahl für neu zu gestaltende Flächen wird sich an dem Pflanzkanon des PEK orientieren.

 

Die Umgestaltung des Spielplatzes wird in zwei Bauabschnitten erfolgen.

 

Die geplanten Maßnahmen des hier zu beschließenden ersten Bauabschnitts umfassen:

·         Herstellung der rechteckigen Form durch Einfassung mit Granitrandsteinen, wie sie auch historisch verwendet wurden,

·         Einfriedung der rechteckigen Spielfläche mit einem Geländer aus Flachstahl,

·         Rückbau des Stabgitterzauns entlang der Parkstraße,

·         Rückbau zweier auf dem Platz befindlicher Leuchten,

·         Erneuerung der kompletten Wasserspieltechnik, zukünftig mit Anschluss an das Trinkwassernetz über Systemtrenner und neue Stromversorgung,

·         Abbruch der maroden Wasserspielanlage aus Holz, Abbruch des Drehkreisels außerhalb des neuen Spielplatzes,

·         Herstellung des Wasserspielplatzes in einem mit Holzbalken eingefassten Sand-Spielbereich  mit zwei neuen Wasserspendern, zwei Rinnen, einem Matschtisch, zugeordnet wird ein Spiel-Häuschen,

·         Erhalt der Spielgerätekombination, der Tischtennisplatte, diverser einzeln stehender Rundhölzer, der zehn Bänke außerhalb der Wasserspielfläche,

·         vier neue Papierkörbe,

·         Überarbeitung der wassergebundenen Decke in den baulich beanspruchten Bereichen,

·         randliche Abpflanzung,

·         neue Rasenflächen.

 

Im zweiten Bauabschnitt (nicht Bestandteil der jetzigen Beschlusses) sollen die Einzelspielgeräte abgeräumt und durch eine neue Spielstruktur ersetzt werden. Die Spielstruktur soll in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendparlament entwickelt werden.

 

Beurteilung der Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima

Die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima werden vom Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz wie folgt eingeschätzt:

 

Untere Naturschutzbehörde

Der Dreieichpark liegt im Landschaftsschutzgebiet. Die LSG-Verordnung ist zu beachten („…Rodungen….Anpflanzen von nicht heimischen Gehölzen …nur mit Zustimmung….“). Bei allen Maßnahmen ist zu prüfen, ob eine naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich ist.

Im Dreiechpark ist an mindestens drei Bäumen der Eichenheldbock (Rote Liste Art) vorhanden. Eichen sind noch vorsichtiger zu behandeln.

Es befinden sich im Umfeld geschützte Bäume nach Grünschutzsatzung.

Arbeiten sind möglichst außerhalb der Vogelbrutzeit (01.03. bis 30.9) auszuführen.

 

Untere Wasserbehörde

Nicht betroffen.

 

Altlasten / Bodenschutz

§ 1 Bundesbodenschutzgesetz, § 1 Hess. Altlasten-und Bodenschutzgesetz (Verdichtung des Bodens vermeiden, bodenschonende Baustraßen).

 

Immissionsschutz

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baustellenlärm, Staubbelastungen vermeiden (TA Luft Ziffer 5.4.3).

 

Klimaschutz / Energie

Nicht betroffen.

 

Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.

 

 

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen und eine detaillierte Kostenberechnung sowie die Folgekostenbrechnung zur Einsichtnahme aus.

Anlagen:

Anlage 1: Auszug aus der Stadtkarte

Anlage 2:  Kostenkontrolle