Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0786Ausgegeben am 18.05.2020
Eing. Dat. 14.05.2020
Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Bildung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2020-195 (Dez. IV, Amt 40) vom 13.05.2020
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Satzung der Stadt Offenbach am Main über die Bildung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen wird zugestimmt.
2. Die erforderliche Genehmigung des Landes Hessen ist einzuholen.
Begründung:
In der 2. Fortschreibung des Schulentwicklungsplans 2013 wird dargestellt, dass die Entwicklung der Schülerzahlen in den Grundschulbezirken der Eichendorffschule und der Wilhelmschule die Neueinrichtung einer weiteren Grundschule im Innenstadtbereich zu deren Entlastung notwendig machen. Diese wird auf dem Grundstück der Bachschule errichtet und organisatorisch der Schule angegliedert werden. Die Bachschule hat die erforderliche Innenstadtnähe.
Die Grundschule beginnt mit dem Schuljahr 2020/2021. Hierzu ist die Bildung eines neuen Schulbezirks und die Neufassung der Satzung über die Bildung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen notwendig.
Die Satzung wurde mit den betroffenen Schulen abgestimmt und von der Schulkommission befürwortet.
Anlagen:
1. Satzung über die Bildung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen
2. Skizze Grundschulbezirke Bachschule und Innenstadt
3. Prüfung Rechtsamt
Verteiler:
13 x HFB
1 x Minderheitenvertreter (HFB)
2 x Vertreter (ALB)
13 x KSS
1 x Minderheitenvertreter (KSS)
2 x Vertreter (ALB)
9 x Fraktionen
1 x fraktionslose Stv.
4 x Stv.-Büro
Hinweis: Die Anlagen sind im PIO (Politisches Informationssystem Offenbach) hinterlegt und können dort eingesehen werden.